Wir weisen vorsorglich nochmals auf die aktuellen Bestimmungen des § 41.7 Wettkampfordnung (WKO) hin:

Bei Beendigung der aktiven Mitgliedschaft eines Spielers muss der Spielerpass des betreffenden Spielers von dem bisherigen (alten) Verein unverzüglich (innerhalb von sieben Tagen nach Kenntnisnahme der Beendigung) der ISHD-Geschäftsstelle zurückgegeben bzw. zurückgesandt werden.. Außerdem muss der bisherige Verein innerhalb von sieben Tagen nach Kenntnisnahme der Beendigung der aktiven Mitgliedschaft das genaue Austrittsdatum des Spielers der ISHD-Geschäftsstelle mitteilen sowie eine Freigabeerklärung beifügen. Sollte der abgemeldete Spieler gegenüber dem bisherigen Verein jedoch noch Verpflichtungen (z. B. Beitragsrückstand, Besitz von Vereinseigentum,...) haben, kann der bisherige Verein die Freigabe verweigern. Bei einer Freigabeverweigerung muss der bisherige Verein der ISHD-Geschäftsstelle innerhalb von sieben Tagen nach Kenntnisnahme der Beendigung der aktiven Mitgliedschaft die Gründe für die Freigabeverweigerung mitteilen und mit entsprechenden schriftlichen Nachweisen begründen. Die 7-Tage-Frist zur Einreichung der Nachweisunterlagen kann bei einer fristgerechten Anmeldung der Freigabeverweigerung auf besonderen schriftlichen Antrag innerhalb der 7-Tage-Frist um maximal 14 Tage verlängert werden. Wird von dem bisherigen Verein eine Freigabeerklärung oder eine Freigabeverweigerung mit Nachweisunterlagen nicht fristgerecht der ISHD-Geschäftsstelle innerhalb von 7 Tagen nach Kenntnisnahme der Beendigung der aktiven Mitgliedschaft vorgelegt, gilt dies automatisch und unwiderruflich als Freigabeerklärung für den betreffenden Spieler. Verpflichtungen und Verbindlichkeiten werden von der ISHD bis zu einer maximalen Höhe von EUR 500,-- je Spieler anerkannt; darüber hinaus gehende Forderungen sind privatrechtlicher Natur und werden von der ISHD nicht berücksichtigt.

Zur Anerkennung von Beitragsrückständen ist die Vorlage des unterschriebenen Vereinsanmeldeantrages des betreffenden Spielers zwingend erforderlich. Ein aus der Vergangenheit resultierender Beitragsrückstand wird für eine Dauer von maximal 12 Monaten - gerechnet ab Zeitpunkt des Einganges der Beendigung der aktiven Mitgliedschaft beim Verein - von der ISHD anerkannt. Zur Anerkennung anderer Verpflichtungen ist die Vorlage eines begründeten Nachweises in Schriftform zwingend erforderlich; mündliche Bestätigungen oder ein Nachweis durch Zeugenaussagen werden nicht als begründeter Nachweis anerkannt. Aus diesem Grund sollte eine leihweise Zur-Verfügung-Stellung von Ausrüstung, Zahlung von Lehrgangsgebühren oder Teilnahmegebühren, usw. von beiden Seiten (Verein und Spieler) schriftlich festgehalten und mit Datum unterschrieben werden, sofern eine Rückgabe- oder Rückzahlungsverpflichtung seitens des Spielers vereinbart gilt. Des Weiteren werden Verträge und sonstige Vereinbarungen nur von der ISHD anerkannt, wenn sie von eingetragenen Vorstandsmitgliedern des Vereines oder bei Mehrspartenvereinen auch alternativ von dem gemeldeten Abteilungsleiter Inline-Skaterhockey des Vereines mit Datum persönlich unterschrieben bzw. gegengezeichnet wurden.