Die Spielregeln 5.4.2 und 5.8 regelten bisher die Pflicht für Nachwuchsspieler einen Hals- und Kehlkopfschutz zu tragen ("Halskrause"). Mit der Saison 2016 entfällt diese Regelung ersatzlos. Spieler der Altersklassen U19 und jünger können ab der Saison 2016 ohne entsprechenden Hals- und Kehlkopfschutz auflaufen. Das Tragen eines solchen Ausrüstungsgegenstands ist jedoch nicht verboten und kann auf freiwilliger Basis erfolgen.

Diese Änderung betrifft nicht die Spielregel 5.13.1 nach der jeder Torhüter einen gepolsterten Hals- und Kehlkopfschutz tragen muss. Diese Regel bleibt unverändert bestehen.