Anfragen sind in dieser Zeit lediglich per E-Mail ( E-Mail) möglich.
Passanträge können ganz normal an die ISHD-Geschäfts- und Passstelle geschickt werden, bitten aber um ihr Verständnis und Berücksichtigung, dass nur vollständig eingereichte Passanträge nach § 41.2 WKO bearbeitet werden. Außerdem bitten wir um Berücksichtigung, dass die Bearbeitung der Passanträge 3-4 Tage länger als gewohnt dauern kann.