Spielregel 8.10.12 regelte bisher im Unterpunkt a), dass ein Stoßen in den Rücken eines Spielers, der im Sinne der Spielregeln kein Check darstellte, auch als "Check von hinten" bestraft werden konnte. Hierfür war eine Mindestbestrafung durch eine kleine Zeitstrafe vorgesehen. Mit der Saison 2016 entfällt diese Möglichkeit. Entscheidet ein Schiedsrichter auf "Check von hinten" liegt die Mindeststrafe bei einer großen Zeitstrafe. Entscheidend für die Anerkennung auf "Check von hinten" ist die Erfüllung folgender Tatbestände:

- Check in den Rücken eines Spielers
- der gecheckte Spieler kann den Körperkontakt nicht vorhersehen
- der gecheckte Spieler hat keine Möglichkeit sich vor dem Angriff zu schützen

Checks oder Stöße in den Rücken eines Spielers, die nicht als "Check von hinten" eingeordnet werden können, sind jedoch nach Regel 8.10 je nach vorliegendem Sachverhalt, z.B. als "unerlaubter Körperangriff", "übertriebene Härte", "Cross-Check" oder "Bandencheck" zu bestrafen.