Klarstellung Spielregel 2.9.1 Trinkflaschen

Wie bereits veröffentlicht wurde Spielregel 2.9.1 für Deutschland dahingehend ergänzt, dass es nicht mehr erlaubt ist, Trinkflaschen während des Spiels auf oder im Tor zu platzieren. Dies hat in den sozialen Netzwerken größere Diskussionen hervorgerufen, so dass wir es für nötig erachten, ergänzende Informationen zu dieser Thematik zu veröffentlichen.

Der Hintergrund dieser Regeländerung ist, dass einige Arten von Böden in unseren Spielstätten sehr empfindlich auf Wasser reagieren. Ein Teil dieses Problems sind dabei auch Trinkflaschen, aus denen Wasser ausläuft, heraustropft oder Wasser daraus verschüttet wird - insbesondere wenn Flaschen durch Ball- oder Körperkontakt kaputt gehen oder sich dadurch Deckel lösen oder liegende Flaschen nicht ganz dicht sind. Die dann nötige Zeit zum Wischen und Trocknen der Spielfläche führt oft zu erheblichen Verzögerungen im Spielablauf. Dieser Problematik soll mit der Regeländerung begegnet werden.

Dass es auf der anderen Seite aber auch für Torhüter wichtig und unerlässlich ist, dass sie während des Spiels trinken können, darf aber hierbei nicht außer acht gelassen werden. Torhüter können und sollen selbstverständlich nicht in jeder Unterbrechung zur eigenen Spielerbank fahren. Dies würde den angestrebten flüssigeren Spielverlauf ad absurdum führen.

Wie auf internationalen Veranstaltungen seit Jahren üblich und auch in Hallen praktiziert, in denen die Nutzung von Trinkflaschen auf der Fläche sowieso generell verboten ist, besteht eine Möglichkeit, dem Problem zu begegnen darin, dass Trinkflaschen jeweils an oder hinter der Bande auf der eigenen Torseite platziert werden oder durch einen Betreuer dort bereit gehalten werden. Dieses Vorgehen ist jedoch auf Grund baulicher Gegebenheiten nicht in allen Hallen anwendbar.

Aus diesem Grund werden wir ab dieser Saison 2018 auch Trinkflaschenhalter an den Toren erlauben (wie z.B. aus der DEL bekannt), wenn folgende Rahmenbedingungen erfüllt sind:
- Es muss sich um ein kommerzielles Produkt handeln. Ein Eigenbau ist nicht zugelassen.
- Der Halter muss so beschaffen sein, dass von ihm keine Gefahr für die am Spiel teilnehmenden Akteure ausgeht.
- Der Halter darf aus diesem Grund nicht aus einem starren Material gefertigt sein und muss abnehmbar sein (z.B. Klettband). Fest mit dem Tor verbundene Halterungen aus Metall sind nicht gestattet.
- Der Halter wird an der hinteren Querstange oder der hinteren Längsstange am Tor befestigt. Nicht erlaubt ist eine Befestigung an den Pfosten, der Torquerlatte oder dem Bodengestänge.
- Die Schiedsrichter entscheiden vor Ort auf Grundlage dieser Bedingungen über die Zulassung des Trinkflaschenhalters und dessen Anbringung.

Diese Halter bleiben aber in allen Hallen verboten, in denen durch die Nutzungserlaubnis oder die Hallenordnung die Benutzung von Trinkflaschen auf der Fläche grundsätzlich untersagt ist.

Für Rückfragen steht das ISHD Schiedsrichterwesen jederzeit gerne zur Verfügung.
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