Anpassung Newsletter auf DSGVO

Auf Grund der neuen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU, die mit dem 25. Mai 2018 gültig werden wird, haben wir heute die Funktion des ISHD Newsletters angepasst.

Neu-Anmeldungen erfolgen ab sofort im sogenannten "Double-Opt-in"-Verfahren, d.h. jede Anmeldung muss noch einmal vom Abonnenten bestätigt werden. Hierzu wird dem Abonnenten mit der Anmeldung eine E-Mail mit der Bitte um Bestätigung zugeschickt. So lange die Anmeldung nicht bestätigt wird, erhält der Abonnent keine E-Mails aus dem ISHD Newsletter. Seine E-Mail-Adresse wird bei Ausbleiben der Bestätigung nach 4 Wochen aus dem System gelöscht.

Abonnenten, die sich vor dem 16. Mai 2018 angemeldet haben, müssen einmalig an einem zusätzlichen "Opt-in"-Verfahren teilnehmen. Hierzu wurden heute E-Mails mit der Bitte um Bestätigung der Anmeldung an alle derzeitigen Abonnenten verschickt. So lange die Anmeldung nicht bestätigt wird, erhält der Abonnent keine E-Mails mehr aus dem ISHD Newsletter. Die E-Mail-Adressen der unbestätigten Abonnenten werden nach 4 Wochen aus dem System gelöscht. Abonnenten, die heute keine entsprechende E-Mail erhalten haben, oder die E-Mail bereits gelöscht haben, können sich über www.ishd.de/interaktiv/newsletter/anmelden einfach noch einmal zum Newsletter anmelden und erhalten dann eine erneute E-Mail mit der Bitte um Bestätigung der Anmeldung.
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