Freundschaftsspiele als nächster Schritt zur Wiederaufnahme des ISHD-Spielbetriebs in Nordrhein-Westfalen

Am Montag vergangener Woche (27. Juli 2020) hat der ISHD Vorstand wie geplant eine Videokonferenz mit den Vereinen, der in den ISHD-Ligen in Nordrhein-Westfalen vertretenen Inline-Skaterhockey-Mannschaften veranstaltet. Der Fokus der Videokonferenz lag hierbei auf den Berichten der Vereine in Bezug auf die Mitte Juli gelockerten Bestimmungen der "Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2" (CoronaSchVO) in Nordrhein-Westfalen. Neben diversen, auch teilweise nur lokalen, Hürden bei der Sicherstellung der Umsetzung der vorgeschriebenen Hygienebestimmungen äußerten die Vereine aber große Bedenken, ob die derzeit geltenden Bestimmungen zur maximalen Gruppengröße einer Sportgruppe von 30 Personen, die gemeinsam an einem Tag einen nicht-kontaktfreien Sport ausüben, sinnvoll zu einem regulären Spielbetrieb führen können. Als besonders bedenklich stuften die Vereine sowohl die Tatsache ein, dass Schiedsrichter nur jeweils ein Spiel pro Tag leiten dürften und damit höhere Schiedsrichterkosten zu erwarten wären, als auch die Einschränkung, dass Trainer zum Beispiel nur eine Mannschaft an einem Tag betreuen und auch nicht am selben Tag selbst spielen könnten. Selbiges würde auch für anderes Funktionspersonal und andere Spieloffizielle gelten.

An dieser Stelle sei auch noch einmal erwähnt, dass der Personenkreis für den diese maximale Gruppengröße gilt, ausdrücklich alle Personen einschließt, bei denen nicht garantiert werden kann, dass sie zu jedem Zeitpunkt für die gesamte Dauer der Veranstaltung einen Mindestsicherheitsabstand von 1,5 m einhalten können. Damit müssen im Falle der Sportart Inline-Skaterhockey auf jeden Fall alle Personen des Funktionspersonals auf den Spielerbänken (Trainer, Betreuer, etc.) und die Schiedsrichter gezählt werden. Strafbankordner, Ordner und Zeitnehmer zählen ebenfalls zu diesem Personenkreis, wenn die Spielstätte keine Möglichkeiten bietet, den Sicherheitsabstand von 1,5 m durchgängig zu garantieren. Anderslautende Interpretationen, die zu lesen und zu hören waren, entsprechen nicht der Interpretation der Landesregierung Nordrhein-Westfalen und des Landessportbunds Nordrhein-Westfalen.

Anstatt nun einen sehr beschränkten regulären Spielbetrieb aufzunehmen, bei dem die genauen Konsequenzen jetzt noch gar nicht in vollem Umfang erfasst werden können, sprach sich eine deutliche Mehrheit der Vereine dafür aus, die Zeit bis zu einer (hoffentlich) weiteren Lockerung der Bestimmungen zu nutzen und im Rahmen des Verbands und mit dessen Unterstützung Freundschaftsspiele zu organisieren und durchzuführen. Die Freundschaftsspiele können auf diese Art und Weise zwei grundlegende Probleme angehen: zum einen wird es damit den Vereinen mit Unterstützung durch die ISHD wieder ermöglicht, Inline-Skaterhockey gegen andere Mannschaften zu spielen - wenn auch eingeschränkt im Rahmen dessen, was die CoronaSchVO derzeit erlaubt - und zum anderen erlaubt es den Vereinen und auch der ISHD, den Umgang mit der derzeitigen Corona-Situation zu "üben", so nah als möglich an einer realen Spielbetriebssituation.

Die ISHD hat daher die nachfolgenden Bestimmungen erlassen:

1. Der Zeitraum bis 01.09.2020 wird ausschließlich für Freundschaftsspiele reserviert.
2. Freundschaftsspiele müssen vom Heimverein bis 24 Stunden vor Spielbeginn bei der ISHD-Geschäftsstelle per E-Mail ( E-Mail) formlos angemeldet werden. Die Anmeldung ist selbstverständlich gebührenfrei.
3. Mit der Anmeldung werden folgende Punkte vom Heimverein bestätigt:
a) Ort, Zeitpunkt und Name der gegnerischen Mannschaft
b) In Abänderung der §§ 28.1 und 28.2 Wettkampfordnung (WKO) lediglich die Bereitstellung eines Spielberichtsbogens, eines zugelassenen Zeitnehmers und von geschützten Umkleidemöglichkeiten und Nutzungsmöglichkeit von Toiletten
c) Leitung durch zwei namentlich zu benennende Schiedsrichter mit gültiger ISHD-Schiedsrichterlizenz – für Spiele in der Altersklasse Bambini und Schüler ist nur ein Schiedsrichter nötig. Auf Wunsch können durch die ISHD auch Schiedsrichter eingeteilt werden, die dann aber gemäß WKO bezahlt werden müssen – des Weiteren muss dieser Wunsch mindestens 7 Tage vor dem Spiel bei der ISHD-Geschäftsstelle per E-Mail ( E-Mail) beantragt werden.
d) Einhaltung der am Heimspielort gültigen Hygiene-Bestimmungen. Wir empfehlen ausdrücklich, diese Bestimmungen auch frühzeitig der Gastmannschaft zu kommunizieren. Dies betrifft insbesondere Einschränkungen bei den sanitären Einrichtungen (Duschen) oder Beschränkungen bei der Anzahl der Zuschauer.
4. Die Bestimmungen der aktuellen WKO und der Spielregeln haben Gültigkeit, sofern von der ISHD nicht ausdrücklich etwas anderes vorgegeben wird.
5. Entgegen von § 40.1 WKO ist ein Spieler für Freundschaftsspiele spielberechtigt, wenn er einen gültigen Spielerpass der ISHD mit einer gültigen Spielberechtigung für den Verein für die entsprechende Altersklasse hat. D.h. alle Spieler können in einer Altersklasse beliebig in einer anderen Mannschaft des eigenen Vereines eingesetzt werden.
6. Der Heimverein verschickt bis 24 Stunden nach Spielende die erste Seite des Spielberichtsbogens (Handyfoto reicht aus) ohne Anschreiben per E-Mail an die ISHD-Geschäftsstelle ( E-Mail).
7. Der Heimverein unterrichtet bis 24 Stunden nach Spielende per E-Mail die ISHD-Geschäftsstelle ( E-Mail) wenn im Rahmen des Freundschaftsspieles Probleme oder Schwierigkeiten aufgetreten sind.

Mit diesem minimalen Gerüst an Rahmenbedingungen dürften alle Vereine in die Lage versetzt werden, entweder selbst als Heimmannschaft Freundschaftsspiele auszutragen oder als Gastmannschaft an Freundschaftsspielen bei anderen Vereinen teilzunehmen. Um den Vereinen bei der Suche nach passenden Spielpaarungen für ihre Freundschaftsspiele behilflich sein zu können, hat die ISHD bereits gestern eine Freundschaftsspielbörse auf www.ishd.de freigeschaltet. Hier können sich Vereine (Anmeldung über den bekannten Weg mit dem Login der Vereinsgeschäftsstelle) entweder als "Anbieter" eines Freundschaftsspiels oder aber als "Suchender" eintragen. Die Einträge erhalten Informationen über die Altersklasse, das sportliche Niveau und mögliche Termine. Außerdem können in entsprechenden Kommentarfelder Informationen zu den geltenden Hygiene-Bestimmungen vor Ort veröffentlich werden. Die Freundschaftsspielbörse kann dann, wenn sowohl Angebote als auch Anfragen eingetragen wurde, mögliche passende Paarungen anzeigen. Die Vereine können sich dann direkt mit dem jeweils anderen Verein in Verbindung setzen. Je nach Zuspruch und Nutzung der Lösung, sind auch Erweiterungen an der Freundschaftsspielbörse denkbar.

Während der Zeit bis zum 1. September 2020 wird die ISHD die Entwicklung in Bezug auf die Coronavirus-Pandemie weiter beobachten und in der Lage sein, bei relevanten Lockerungen an der CoronaSchVO zeitnah über Freundschaftsspiele hinaus gehende Planungen zu einer Wiederaufnahme eines wie auch immer gearteten regulären Spielbetriebs zu veröffentlichen.

Die ISHD würde sich freuen, wenn möglichst viele Vereine von der neuen Möglichkeit der Freundschaftsspiele Gebrauch machen und so selbst Erfahrungen und Eindrücke gewinnen können, wie der Inline-Skaterhockey-Sport unter Corona-Schutzbedingungen ablaufen kann. Außerdem bieten Spiele auf diesem organisatorischen Niveau eine gute Gelegenheit, um die Spielerinnen und Spieler nach nunmehr beinahe fünf Monaten wieder an eine Art Wettkampf heranzuführen. Gerne steht die ISHD auch unter E-Mail E-Mail für Anregungen, Rückfragen und Feedback zur Verfügung. In diesem Fall gilt, viel mehr als sonst: geteilte Informationen und geteilte Erfahrungen helfen allen. Wie immer steht auch das Trainerwesen um Harald Knott ( E-Mail) für Fragen zum Thema Training und Wettkampf unter Einhaltung der Hygienevorschriften jederzeit zur Verfügung.
ISHD Inline-Skaterhockey Deutschland