Hinweise für Spielberechtigungen und zu den Spielerpasslisten

Wie bereits in der News "Anpassung ishd.de auf DSGVO" erläutert, können wir wegen der Bestimmungen der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorerst leider keine Spielerpasslisten mehr öffentlich zugänglich machen. Ein berechtigtes Interesse nach DSGVO, dass jeder Besucher der Webseite www.ishd.de die Spielerpasslisten einer jeden Mannschaft einsehen kann, besteht grundsätzlich nicht.

Seit der Saison 2017 verfügt jede Vereinsgeschäftstelle über einen eigenen Login auf www.ishd.de und kann damit neben der Ausführung der administrativen Tätigkeiten in der Kontaktdatenverwaltung auch auf die Spielerpasslisten aller Mannschaften des eigenen Vereins unbeschränkt zugreifen. Sollte es mit dem Login technische Probleme geben, bitten wir um Kontaktaufnahme. Alle Vereine müssen daher ab sofort intern die Kommunikation und Handhabung sicherstellen und so selbst die Überprüfung der Spielberechtigungen gewährleisten.

Von der elektronischen oder telefonischen Kontaktaufnahme mit der ISHD-Geschäftsstelle und/oder den Staffelleitern, um Auskünfte über die Spielberechtigungen einzelner Spieler zu erhalten, bitten wir Abstand zu nehmen und nur bei schwierigen Fällen davon Gebrauch zu machen. Alle Vereine verfügen mit dem Login über entsprechende technische Möglichkeiten, diese Fragen in den allermeisten Fällen selbst zu beantworten. Eine unnötige Bindung von Ressourcen auf der ISHD-Geschäftsstelle für die Lösung dieser Art von Problemen ist in keinem Fall zielführend.

Diesbezüglich weisen wir auch darauf hin, dass die ISHD-Geschäftsstelle und auch sonst kein ISHD-Offizieller befugt ist, gegenüber Dritten, d.h. gegenüber einer nicht als Geschäftsstelle eines Vereins benannten Person, Auskünfte zur Spielberechtigung eines Spielers zu erteilen.

Wir beschäftigen uns natürlich weiter mit dem Thema und versuchen für die Zukunft eine bessere im Rahmen der DSGVO mögliche Lösung für die Problematik der Spielberechtigungskontrolle zu finden.
ISHD Inline-Skaterhockey Deutschland