Im Rahmen der ordentlichen Sitzung der DRIV-Sportkommission Inline-Skaterhockey am 11.03.2017 wurden u. a. folgende Änderungen der Wettkampfordnung (WKO) einstimmig beschlossen, die mit sofortiger Wirkung Gültigkeit haben:

- In Abänderung zu § 17.2 WKO ist ein Protest gegen eine Spielwertung innerhalb von 24 Stunden nach Spielende schriftlich per E-Mail bei der ISHD-Geschäftsstelle anzukündigen. Der Protest ist binnen 72 Stunden nach Spielende ebenfalls schriftlich per E-Mail bei der ISHD-Geschäftsstelle zu begründen und handschriftlich zu unterschreiben. Der Begründung ist ein Nachweis der Bearbeitungsgebühr in Höhe von 150 € hinzuzufügen. Der ISHD-Vorstand entscheidet innerhalb von 72 Stunden nach Eingang der Begründung sowie Zahlung über den Protest.
- Ein Einspruch gegen [...] eine Entscheidung bzgl. eines Regelverstoßes gemäß § 17.1 WKO [...] ist nicht möglich und nicht zulässig.
- Gemäß § 28.2 WKO müssen folgende Gegenstände bzw. Personen zusätzlich zu § 28.1 WKO vom Heimverein für jedes Spiel zu Spielbeginn und während des gesamten Spieles gestellt werden und sind den Schiedsrichtern unaufgefordert zur Kontrolle vorzulegen bzw. zu zeigen: q) Aktuelle Fassung der Inline-Skaterhockey-Wettkampfordnung (WKO) in ausgedruckter Papierform, r) Aktuelle Fassung der Inline-Skaterhockey-Spielregeln in ausgedruckter Papierform [...]

Beigefügt ist die neue ab 11.03.2017 gültige Wettkampfordnung (WKO) 2017.

/news/icons/pdf.gifWettkampfordnung 2017 (Neufassung vom 11.03.2017)