Am Montag vergangene Woche (27. Juli 2020) hat der ISHD Vorstand wie geplant eine Videokonferenz mit den Vereinen, der in den ISHD-Ligen in Nordrhein-Westfalen vertretenen Inline-Skaterhockey-Mannschaften veranstaltet. Der Fokus der Videokonferenz lag hierbei auf den Berichten der Vereine im Bezug auf die Mitte Juli gelockerten Bestimmungen der "Verordnung zum Schutz
vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ [
www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-07-12_fassung_coronaschvo_ab_15.07.2020_lesefassung.pdf] (CoronaSchVO) in Nordrhein-Westfalen. Neben diversen, auch teilweise nur lokalen, Hürden bei der Sicherstellung der Umsetzung der vorgeschriebenen Hygienebestimmungen, äußerten die Vereine aber große Bedenken, ob die derzeit geltenden Bestimmungen zur maximalen Gruppengröße einer Sportgruppe von 30 Personen, die gemeinsam an einem Tag einen nicht-kontaktfreien Sport ausüben, sinnvoll zu einem regulären Spielbetrieb führen können. Besonders bedenklich stuften die Vereine insbesondere sowohl die Tatsache ein, dass Schiedsrichter nur jeweils ein Spiel pro Tag leiten dürften und damit höhere Schiedsrichterkosten zu erwarten wären, als auch die Einschränkung, dass Trainer zum Beispiel nur eine Mannschaft an einem Tag betreuen und auch nicht am selben Tag selbst spielen könnten. Selbiges würde auch für anderes Funktionspersonal und andere Spieloffizielle gelten.
An dieser Stelle sei auch noch einmal erwähnt, dass der Personenkreis für den diese maximale Gruppengröße gilt, ausdrücklich alle Personen einschließt, bei denen nicht garantiert werden kann, dass sie zu jedem Zeitpunkt für die gesamte Dauer der Veranstaltung einen Mindestsicherheitsabstand von 1,5 m einhalten können. Damit müssen im Falle der Sportart Inline-Skaterhockey auf jeden Fall alle Personen des Funktionspersonals auf den Spielerbänken (Trainer, Betreuer, etc.) und die Schiedsrichter gezählt werden. Strafbankordner, Ordner und Zeitnehmer zählen ebenfalls zu diesem Personenkreis, wenn die Spielstätte keine Möglichkeiten bietet, den Sicherheitsabstand von 1,5 m durchgängig zu garantieren. Anderslautende Interpretationen, die zu lesen und zu hören waren, entsprechen nicht der Interpretation der Landesregierung Nordrhein-Westfalen oder des Landessportbunds Nordrhein-Westfalen.
Anstatt nun einen sehr beschränkten regulären Spielbetrieb aufzunehmen, bei dem die genauen Konsequenzen jetzt noch gar nicht in vollem Umfang erfasst werden können, sprach sich eine deutliche Mehrheit der Vereine dafür aus, die Zeit bis zu einer (hoffentlich) weiteren Lockerung der Bestimmungen zu nutzen und im Rahmen des Verbands und mit dessen Unterstützung Freundschaftsspiele zu organisieren und durchzuführen. Die Freundschaftsspiele können auf diese Art und Weise zwei grundlegende Probleme angehen. Zum einen wird es damit den Vereinen mit Unterstützung durch die ISHD wieder ermöglicht, Inline-Skaterhockey gegen andere Mannschaften zu spielen - wenn auch eingeschränkt im Rahmen dessen, was die CoronaSchVO derzeit erlaubt - und zum anderen erlaubt es den Vereinen und auch der ISHD den Umgang mit der derzeitigen Corona-Situation zu „üben" so nah als möglich an einer realen Spielbetriebssituation.
Die ISHD hat daher die nachfolgenden Bestimmungen erlassen:
1. Der Zeitraum bis 01.09.2020 wird ausschließlich für Freundschaftsspiele reserviert.
2. Freundschaftsspiele müssen vom Heimverein bis 24 Stunden vor Spielbeginn bei der ISHD-Geschäftsstelle per E-Mail (
E-Mail) formlos angemeldet werden. Die Anmeldung ist selbstverständlich gebührenfrei.
3. Mit der Anmeldung werden folgende Punkte vom Heimverein bestätigt:
a) Ort, Zeitpunkt und Name der gegnerische Mannschaft
b) In Abänderung der § 28.1 und 28.2 Wettkampfordnung (WKO) lediglich die Bereitstellung eines Spielberichtsbogens, eines zugelassenen Zeitnehmers und von geschützten Umkleidemöglichkeiten und Nutzungsmöglichkeit von Toiletten
c) Leitung durch zwei namentlich zu benennende Schiedsrichter mit gültiger ISHD-Schiedsrichterlizenz – für Spiele in der Altersklasse Bambini und Schüler ist nur ein Schiedsrichter nötig. Auf Wunsch können durch die ISHD auch Schiedsrichter eingeteilt werden, die dann aber gemäß WKO bezahlt werden müssen – des Weiteren muss dieser Wunsch mindestens 7 Tage vor dem Spiel bei der ISHD-Geschäftsstelle per E-Mail (
E-Mail) beantragt werden.
d) Einhaltung der am Heimspielort gültigen Hygiene-Bestimmungen. Wir empfehlen ausdrücklich, diese Bestimmungen auch frühzeitig der Gastmannschaft zu kommunizieren. Dies betrifft insbesondere Einschränkungen bei den sanitären Einrichtungen (Duschen) oder Beschränkungen bei der Anzahl der Zuschauer.
4. Die Bestimmungen der aktuellen WKO und Spielregen haben Gültigkeit, sofern von der ISHD nicht ausdrücklich etwas Anderes vorgegeben wird.
5. Entgegen von § 40.1 WKO ist ein Spieler für Freundschaftsspiele spielberechtigt, wenn er einen gültigen Spielerpass der ISHD mit einer gültigen Spielberechtigung für den Verein für die entsprechende Altersklasse hat. D.h. alle Spieler können in einer Altersklasse beliebig in einer anderen Mannschaft des eigenen Vereines eingesetzt werden.
6. Der Heimverein verschickt bis 24 Stunden nach Spielende die erste Seite des Spielberichtsbogens (Handyfoto reicht aus) ohne Anschreiben per E-Mail an die ISHD-Geschäftsstelle (
E-Mail).
7. Der Heimverein unterrichtet bis 24 Stunden nach Spielende per E-Mail die ISHD-Geschäftsstelle (
E-Mail) wenn im Rahmen des Freundschaftsspieles Probleme oder Schwierigkeiten aufgetreten sind.
8. Sollte es zu einem „Besonderen Vorkommnis“ (z. Bsp. „Roten Karte“) kommen, muss durch die Schiedsrichter ein Bericht (auch ohne Formblatt) erstellt werden und per E-Mail an die ISHD-Geschäftsstelle (
E-Mail) bis 24 Stunden nach Spielende gesendet werden.
Sollte es zu Anfragen von Vereinen kommen, welche Schiedsrichter wünschen, wird das ISHD-Schiedsrichterwesen eine Suchmail an die Schiedsrichter versenden. Hierbei gilt dann das Windhundprinzip (die ersten beiden Schiedsrichter, welche sich auf die Mail melden, werden eingeteilt). Werdet ihr vom ISHD-Schiedsrichterwesen zu einem Freundschaftsspiel eingeteilt, steht euch die Bezahlung gem. WKO zu.
Bei allem Fragen rund um das Schiedsrichterwesen stehen euch das Schiedsrichterwesen Nils Himmelmann und Dennis Müller unter
E-Mail gerne zur Verfügung.