Schiedsrichterbeobachter werden vom Schiedsrichterobmann eingeteilt, die Einteilung wird nicht veröffentlicht. Beobachtet werden in erster Linie Schiedsrichterneulinge, Beförderungskandidaten und Schiedsrichter, zu denen mehrere Beschwerden eingegangen sind.

Es kann jederzeit eine Verbandsaufsicht bei der ISHD beantragt werden. Ein schriftlicher Antrag ist mindestens 14 Tage vor dem Spiel bei der ISHD-Geschäftsstelle zu stellen. Für die Verbandsaufsicht werden dem Antragsteller Fahrtkosten gemäß § 68 WKO sowie eine Pauschalgebühr von € 50,– in Rechnung gestellt.

Wir bieten hier jedem die Möglichkeit, Kritik zu üben - sowohl positive wie auch negative. Natürlich freuen wir uns über jedes Lob für eine gute Schiedsrichterleistung, möchten aber auch die Gelegenheit geben, hier Beschwerden über Schiedsrichter einzureichen.

Gerade dabei bitten wir um Sachlichkeit und um eine möglichst objektive Schilderung. Beiträge mit Beleidigungen, unbelegten Anschuldigungen und emotionsgeladenen Beschimpfungen werden ignoriert. Dasselbe gilt selbstverständlich für anonyme Beiträge und Beiträge ohne Absender.