Die AG Spielbetrieb und das ISHD-Schiedsrichterwesen bitte aus gegebenem Anlass um Beachtung der nachfolgenden Punkte, welche zur Durchführung des Spielbetriebs unerlässlich sind:

Spielerpässe
Jeder Spieler muss sich am Spieltag bzw. vor einem Spiel mit seinem ISHD-Spielerpass ausweisen. Der Spielerpass des Spielers muss am Spieltag im Original vorliegen. Bei Fehlen des Original-Spielerpasses muss zur Teilnahme am Spiel ein anderer gültiger, amtlicher Lichtbildausweis zur Identifizierung vorgelegt werden. In diesem Fall werden Ordnungsgelder gemäß Wettkampfordnung (WKO) fällig. Als amtlicher Lichtbildausweis wird daher insbesondere Personalausweis, Kinderausweis (nur mit amtlich aufgebrachtem Bild), Reisepass, sowie von einer Behörde ausgestellten Nachweise (z.B. Führerschein) akzeptiert. Spieler, welche keinen Original-Spielerpass vorlegen bzw. sich (wie o.a.) nicht anderweitig ausweisen können, dürfen nicht am Spiel teilnehmen.

Spielberechtigungen
Ein Spieler ist nach Stellung eines Spielerpassantrages erst spielberechtigt, wenn dieser in der EDV-Spielerpassliste auf der ISHD-Homepage aufgeführt ist. Bei einem Verstoß liegt keine Spielberechtigung des betreffenden Spielers vor und es finden die Bestimmungen von § 40.4 WKO entsprechend Anwendung.
Die Spielberechtigungen jeder Mannschaft können auf der ISHD-Homepage eingesehen werden: Nach Aufruf der ISHD-Homepage (www.ishd.de) und Klick auf den Button „Vereine“ erscheinen alle Vereine in Deutschland alphabetisch aufgelistet. Nach einem Klick auf den entsprechenden Verein klappt ein Fenster auf, dort auf den Link „Info“ klicken und die Informationen des entsprechenden Vereins erscheinen. Rechts sind alle Mannschaften aufgeführt, die am Spielbetrieb teilnehmen. Nach Klick auf die entsprechende Mannschaft erscheint die Aufstellung des aktuellen Kaders mit allen spielberechtigten Spielern. Nur die Spieler, die in dieser Kaderaufstellung erscheinen, sind für die Mannschaft spielberechtigt und können eingesetzt werden. Bei Einsatz eines Spielers, der nicht in dieser Aufstellung erscheint (Ausnahme: Hochspieler nach § 42.2f WKO), gilt das als Einsatz eines nicht spielberechtigten Spielers mit allen Rechtsfolgen gemäß WKO.

Spielberichtsbogen und Zusatzblätter
Bei einem ISHD-Pflichtspiel müssen der Original-Spielberichtsbogen (dreiseitiges Dokument mit weißem, rosa und gelben Durchschlag) und alle dazugehörigen Formblätter („Mannschaftsaufstellung“, „Zusatzblatt zum Spielbericht“ und (sofern benötigt) „Zusatzblatt Besondere Vorkommnisse“ und „Zusatzblatt Penaltyschiessen“) verwendet werden. Nur die aktuellen Formblätter der laufenden Saison (zu erkennen an der Jahreszahl 2017 am rechten oberen Seitenrand) zu verwenden, ein zweiseitiges Formblatt muss als doppelseitig ausgedrucktes Formblatt verwendet werden. Alle an einem Spiel beteiligten Personen sollten darauf achten, Eintragungen im Spielbericht und auf den Zusatzblättern in leserlicher Form vorzunehmen. Spielbericht und Zusatzblätter sollten entsprechend ihrer Bedeutung behandelt und vor äußeren Einflüssen geschützt werden.

Spielstätte und Spielstättenausrüstung
Jede Spielstätte und dazugehörige Spielstättenausrüstung muss so hergerichtet / aufgebaut sein, dass ein Spiel (inkl. Warmspielen) zum offiziellen Spielbeginn durchgeführt werden kann. Insbesondere die Tore müssen mit funktionsfähige Tor- und Fangnetzen ausgestattet sein. Entsprechende Mängel (Risse, übermäßig große Löcher, defekte Kabelbinder) müssen vor Spielbeginn durch den Heimverein behoben werden.

Ausrichtung von Turniere und Turnierteilnahmen
Alle Vereine, welche in 2017 ein Turnier auszurichten, werden gebeten sich rechtzeitig beim ISHD-Turnierbeauftragten Carsten Arndt ( E-Mail) zu melden. Dieser steht sowohl für die Beantragung und Ausrichtung nationaler und internationaler Inlandsturniere sowie Teilnahme(n) an Turnieren im Ausland, als auch für die Beantragung und Genehmigung der „International Team Certification“ (ITC) und Gastspielergenehmigungen zur Verfügung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Turniere durch die ISHD genehmigungspflichtig sind.
Wir bitten die Vereine entsprechende Anfragen bzw. Anträge (gem. § 46 WKO für Inlandsturniere bzw. gem. § 47 WKO für Auslandsturniere) rechtzeitig zu stellen, da dies mit entsprechend festgelegten nationalen & internationalen Fristen verbunden ist. Bei der Veranstaltung von internationalen Turnieren sind neben allen Ordnungen und Bestimmungen der ISHD auch zusätzlich die Ordnungen und Bestimmungen der International Inline Skater Hockey Federation (IISHF) zu beachten und einzuhalten.

Grundsätzlich wird zwischen folgenden Turnierteilnahmen unterschieden:
-nationales Inlandsturnier:
wenn ein nationales Turnier (d.h. ohne ausländischen Mannschaften) von einem Mitgliedsverein der ISHD veranstaltet wird, so benötigt nur der Heimverein eine Genehmigung.
Wenn ein Turnier von einem der ISHD nicht angehörigen Verein veranstaltet wird, muss jeder der ISHD angeschlossene und dort teilnehmende Verein den ISHD-Turnierbeauftragten nur über die Teilnahme unterrichten.
-internationales Inlandsturnier:
wenn ein internationales Turnier von einem Mitgliedsverein der ISHD veranstaltet wird, benötigt der Heimverein neben der Genehmigung der ISHD auch eine Genehmigung der IISHF.
Vereine, deren Teams an einem internationalen Turnier (sogenanntes „B-Events“ oder “Non Title Event“, sprich Turniere auf Vereinsebene) teilnehmen, werden gebeten, sich rechtzeitig beim ISHD-Turnierbeauftragten zu melden zwecks Beantragung und Genehmigung des ITC. Ein ITC wird hierbei jedoch nur benötigt, wenn mehr als eine ausländische Mannschaft an dem entsprechenden Turnier teilnimmt.
-Auslandsturnier:
wenn ein Verein an einem Auslandsturnier teilnimmt, benötigt dieser neben einer Genehmigung auch ein ITC.

Vereine, deren Teams an einem internationalen Titelwettkampf (sogenanntes „A-Event“ oder „Title Event“, sprich Europapokal) teilnehmen, erhalten das entsprechende ITC rechtzeitig vom ISHD-Turnierbeauftragten zur weiteren Bearbeitung zugeschickt.