Auf der Grund der großen Zahl an negativem Feedback, an unbewiesenen Spekulationen und an unhaltbaren Verschwörungstheorien, stellt die ISHD mit dieser Pressemitteilung die Fakten und die rechtlichen Sachverhalte aus Sicht des Vorstands dar. Entgegen der üblichen Praxis, nicht öffentlich Stellung zu nehmen zu Vorgängen in den gewählten und unabhängigen Rechtsausschüssen, werden wir auch den Sachverhalt um die Matchstrafe gegen den Spieler Otten, Moritz (Crash Eagles Kaarst) erläutern.

1.) Matchstrafe gegen den Spieler Otten, Moritz (Crash Eagles Kaarst)
Der Spieler Moritz Otten hat im Spiel Highlander Lüdenscheid gegen Crash Eagles Kaarst am 13.10.18 eine Matchstrafe wegen Beleidigung erhalten. Entgegen Spielregel 7.7.1 wurde die Matchstrafe leider dem Spieler aber weder angezeigt („Rote Karte“) noch wurde die Mannschaft der Crash Eagles Kaarst in Person des Kapitäns, des Assistenten, des Trainers oder eines anderen Teamoffiziellen unmittelbar nach den Geschehnissen über die Matchstrafe informiert. Der für Rote Karten zuständige Spielausschuss ist daher zur Überzeugung gelangt, dass aufgrund der Fehler der Schiedsrichter die rechtlichen Grundlagen für die Matchstrafe nicht vorhanden sind und hat den Fall stattdessen bestimmungsgemäß an den Disziplinarausschuss (zuständig für alle Vergehen außer Roten Karten) verwiesen, wo sofort ein entsprechendes Verfahren gegen Moritz Otten eingeleitet wurde.

2.) Freistellung von Spielern der U19 Nationalmannschaft für das P/O Spiel SHC Rockets Essen gegen Crash Eagles Kaarst (03.11.18)
Auf Grundlage von WKO §40.1 haben der Bundestrainer und der Manager der U19 Nationalmannschaft auf Anfrage der Crash Eagles Kaarst entschieden, die Spieler der Crash Eagles Kaarst für das abendliche Play-Off-Spiel freizugeben, weil keine triftigen Gründe vorgelegen haben, den Spielern die Teilnahme zu untersagen. Triftige Gründe könnten in diesem Zusammenhang zum Beispiel sein, dass nicht alle Spieler der Nationalmannschaft, die während des Lehrgangs ein Spiel in der Bundesliga absolvieren sollen, das jeweilige Spiel unter vertretbarem Aufwand rechtzeitig erreichen können (z.B. Spieler aus Berlin müsste zum Spiel abends nach Berlin reisen). Da Terminüberschneidungen zwischen Bundesligaspielen und Lehrgängen der U19 Nationalmannschaft in den letzten beiden Jahren nicht aufgetreten sind, gab es entgegen einigen Darstellungen in sozialen Netzwerken in diesem Zeitraum auch keine Anwendung der entsprechenden WKO-Regelung.

3.) Verdacht ein Schiedsrichter hätte enge persönliche Beziehungen zu einem der beiden Vereine der Serie
Die Vorwürfe, dass einer der beiden Schiedsrichter enge persönliche Beziehungen zu einer Person aus dem direkten Umfeld einer der beiden Mannschaften der Serie unterhält, sind haltlos und entbehren jeglicher Grundlage. Es ist geradezu unverantwortlich, wie hier über Gerüchte und Spekulationen das Privatleben eines Schiedsrichters in die Öffentlichkeit gezerrt wird, um gezielt Angriffspunkte gegen die Leistung der Schiedsrichter zu schaffen. Wir verurteilen jegliche Verbreitung dieser haltlosen Gerüchte auf das Schärfste und sind maßlos enttäuscht, dass sich auch Vereinsverantwortliche an dieser Verschwörungstheorie beteiligen ohne vorab den Sachverhalt zu klären.