Mit dem ISHD-Rundschreiben 2018-02 vom 14.10.2018 haben wir alle Vereine gebeten, gemäß § 82 Wettkampfordnung (WKO) ihre gültige Vereinssatzung (inkl. Jugendordnung) sowie ihren gültigen Vereinsregisterauszug bis zum 01. Dezember 2018 der ISHD per E-Mail ( E-Mail) zuzusenden. Es sind nicht alle Vereine dieser Bitte nachgekommen und wir setzen entgegenkommenderweise eine Nachmeldefrist bis zum 15.12.2018. Bei Nichterledigung bis 15.12.2018 finden leider die Bestimmungen von § 82.3 WKO Anwendung.
Beachten Sie bitte auch, dass die vorstehende Pflicht auch für alle Vereine und/oder Abteilungen von Vereinen gilt, die im Jahr 2019 Mitglied in einem dem DRIV angehörigen Landesverband sind. Wir bedanken uns für das Verständnis und die Bemühungen.