Aus gegebenem Anlass weist die AG Spielbetrieb nochmals auf die gültigen Bestimmungen der Wettkampfordnung (WKO) bezüglich der Spielberechtigung und die Möglichkeit des Hochspielens für einen Spieler bzw. Spielerin hin.

Gemäß § 40 WKO „ist ein Spieler spielberechtigt (Meisterschafts-, Pokal-, Turnier-, und Freundschaftsspiele), wenn er einen gültigen Spielerpass der ISHD mit einer gültigen Spielberechtigung besitzt (d. h. der entsprechende Spielerpass muss dem Verein vorliegen). Ein Spieler ist nur für die Mannschaft(en) spielberechtigt, für die der Spieler am Spieltag zu offiziellem Spielbeginn in der EDV-Spielerpassliste der jeweiligen Mannschaft auf der ISHD-Homepage eingetragen ist – bei eventuellen Unstimmigkeiten ist das Datum der Änderung in der ISHD-Datenbank (gemäß ISHD-Protokoll) entscheidend.
Liegt keine gültige Spielberechtigung vor und ein Spieler wird bei einem Spiel eingesetzt, handelt es sich um den Einsatz eines nicht spielberechtigten Spielers und es finden die Bestimmungen von § 40.4 WKO (Spielwertung und Ordnungsstrafe) entsprechend Anwendung.

Gemäß WKO kann „jeder Spieler innerhalb seines Vereines innerhalb der gleichen Altersklasse während einer Saison maximal fünfmal (d. h. in fünf Spielen) in die nächst höhere Mannschaft in der gleichen Altersklasse, die in einer höheren Liga oder anderen Staffel der gleichen Liga spielt, in nationalen Pflichtspielen (Meisterschaft und/oder Pokal) eingesetzt werden (Hochmeldung)“.
Für die Altersklasse Bambini (U10) und Schüler (U13) gelten besondere Bestimmungen bezüglich des Hochspielens, diese sind in den Bestimmungen der jeweiligen Altersklasse aufgeführt (siehe hierzu die ISHD-News „Durchführungsbestimmungen Saison 2019“ vom 08.03.2019).
Es dürfen pro Spiel von einer Mannschaft maximal fünf Spieler mit Hochmeldung eingesetzt werden.
Die Spiele, in denen ein Spieler als Torhüter gemeldet wurde und nachweislich nicht zum Einsatz gekommen ist (Nachweis über Eintragungen im Spielberichtsbogen), werden bei der Berechnung der Hochmeldungen nicht berücksichtigt. Kann der Nachweis durch unvollständige oder unklare Eintragungen auf dem Spielberichtsbogen nicht eindeutig erbracht werden, gelten automatisch beide Torhüter als eingesetzt. Wurde ein Spieler bereits fünfmal hochgemeldet, kann er auch nicht mehr als Torhüter hochgemeldet werden – auch dann nicht, wenn er beim sechsten Spiel nur als Ersatztorhüter eingeplant ist.
Voraussetzung für die Hochmeldung ist aber, dass der hochgemeldete Spieler entweder eine gültige Spielberechtigung (ISHD-Spielerpass) für eine am ISHD-Spielbetrieb oder eines DRIV-Landesverbandes in der Sparte Inline-Skaterhockey (jedoch ohne Spiel- und/oder Wechselsperre) teilnehmende Mannschaft besitzt.

Wir bitten die Vereine die o.a. Informationen an alle Personen (Trainer, Teamleiter, Mannschaftsoffizielle etc.), welche mit dem Spielbetrieb in Berührung kommen, weiterzugeben. Jeder Verein und jede Mannschaft ist für die Einhaltung und Nachhaltung des Hochspielkontingents seiner Spieler selber verantwortlich.