Mit dem 15. Juli 2020 ist in Nordrhein-Westfalen die neue "Verordnung zum Schutz
vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2
" (CoronaSchVO) in Kraft getreten. Mit Inkrafttreten dieser neuen Verordnung ist es nun auch in Nordrhein-Westfalen erstmals wieder möglich, sportliche Wettbewerbe in Kontaktsportarten zu veranstalten. Dies gilt allerdings nur für einen Personenkreis von maximal 30 Beteiligten.

Der ISHD Vorstand hat sich in den vergangenen Tagen ausführlich zu dieser neue Lage beraten und die zuständigen Behörden und den Landessportbund Nordrhein-Westfalen kontaktiert, um die Gesamtsituation besser analysieren zu können und Fragen zur praktischen Umsetzung der Bestimmungen aus der CoronaSchVO zu klären.

Hierbei hat sich herausgestellt, dass es aus rechtlicher Betrachtung durchaus möglich ist, den Spielbetrieb im Inline-Skaterhockey in Nordrhein-Westfalen wieder aufzunehmen, wenn es der ISHD und vor allem den Inline-Skaterhockey-Vereinen gelingt, die Anforderungen zu erfüllen und die Bestimmungen einzuhalten. Nach derzeitigem Stand wäre dieser Spielbetrieb aber zunächst begrenzt auf das Bundesland Nordrhein-Westfalen und schließt die Bundesligen erst einmal explizit aus, weil einige beteiligte Bundesländer noch nicht die notwendigen Lockerungen beschlossen haben. Dasselbe gilt nach unserem Kenntnisstand im Moment auch noch für das Bundesland Niedersachsen, das mit den Bissendorfer Panthern in einigen Nicht-Bundesligen der ISHD aktiv ist.

Ein Wiedereinstieg in den Spielbetrieb in Nordrhein-Westfalen wäre demnach mit den im folgendem erläuterten Einschränkungen möglich:
(1) Die ausrichtenden Vereine halten alle Bestimmungen der CoronaSchVO ein. Diese beinhalten u.a. die Zutrittsteuerung, die Gewährleistung des notwendigen Mindestabstands, die ausreichende Durchlüftung der Sportanlage und die einfache Rückverfolgbarkeit (auch für alle anwesenden Zuschauer). Der Landessportbund Nordrhein-Westfalen weist hier explizit darauf hin, dass die Einhaltung der Hygienevorschriften im Verantwortungsbereich der Vereine liegt und die Vorstände nach BGB für deren Umsetzung verantwortlich sind.
(2) Gemäß Vorgaben der ISHD muss dem Heimverein der Zugang zu den Umkleideräumen und den Toiletten der Spielstätte erlaubt sein. Die Frage nach der Verfügbarkeit von Duschen soll mit den Vereinen besprochen werden (siehe unten).
(3) Auf Grund der Beschränkung auf 30 Personen, müssen auch von Seiten der ISHD bestimmte Regelungen angepasst werden. Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass zu einem Spiel Schiedsrichter, Zeitnehmer, evtl. (Strafbank-) Ordner, Trainer und Betreuer vor Ort sein müssen, ist es nicht möglich mit 18 Spielern pro Mannschaft zu spielen. Die maximale Anzahl an Spielern und Teamoffiziellen pro Mannschaft kann aus diesem Grund 12 nicht übersteigen. Die Regelungen nach WKO §40.12 zur Mindestspieleranzahl (8 + 1 in Nachwuchsligen und 6 + 1 in allen Nicht-Bundesligen) bleiben bestehen. Unter Berücksichtigung der Trainerpflicht und der Anwesenheit eines zusätzlichen Betreuers in Nachwuchsligen, ergibt sich damit in diesen Ligen eine maximale Spieleranzahl von 10 Spielern.
(4) Die CoronaSchVO schreibt nach Auslegung des Landessportbund Nordrhein-Westfalen weiter vor, dass eine Durchmischung der Sportgruppe von 30 Personen nicht erfolgen darf. Dies bedeutet, dass für die Dauer der Gültigkeit der aktuellen CoronaSchVO weder ein Hochspielen noch ein Spielen in 2 Mannschaften am selben Tag erlaubt sein darf. Diese Bestimmung hat außerdem Auswirkungen auf die Schiedsrichtereinteilung. Da Schiedsrichter ebenfalls zur 30-Personen-Sportgruppe gehören, dürfen diese auch nicht mehr als ein Spiel pro Tag leiten.
(5) Um den Heimvereinen Zeit für die Einhaltung der notwendigen Maßnahmen zur Zutrittsteuerung, zur Durchlüftung der Sportanlage und zur einfachen Rückverfolgbarkeit zu geben, müssen die Spieltermine mit einem mindestens 30 Minuten längeren Zeitfenster geplant werden, was direkte Auswirkungen auf die maximale Anzahl an Spielen an einem Tag an einer Spielstätte haben wird.

Weitere Informationen für Vereine aus Nordrhein-Westfalen finden sich auf den Seiten der Landesregierung unter "Neue Fragen und Antworten zum Coronavirus" und auf den Seiten des Landessportbunds Nordrhein-Westfalen.

Einen Spielbetrieb unter diesen aktuell gültigen Bestimmungen und mit den daraus resultierenden Einschränkungen auf den Weg zu bringen ist aus Sicht des ISHD-Vorstands in der Theorie möglich. Letztendlich haben aber die Vereine hierbei die Hauptlast zu tragen und müssen selbst für sich einschätzen, inwieweit der eigene Verein in der Lage ist, diesen Anforderungen gerecht zu werden – in Hinblick auf die Planung und Organisation des eigenen Spielbetriebs, die Hallensituation, die Durchführung und Umsetzung der Bestimmungen der CoronaSchVO am Spieltag und die Situation in den Mannschaften.

Wir laden daher alle Vereine, die in Ligen der ISHD in Nordrhein-Westfalen spielen
- Regionalligen Mitte und West
- Landesligen Rheinland und Westfalen
- 2. Damenliga
- Juniorenligen West
- Jugendligen West
- Schülerligen West
- Bambiniligen West
dazu ein, mit dem ISHD-Vorstand über die aktuelle Situation zu sprechen und die weiteren Schritte zu planen. Hierfür möchten wir die Vereine zu einer Videokonferenz am 27. Juli 2020 um 19 Uhr einladen. Teilnahmeberechtigt ist pro Verein je eine stimmberechtigte Person aus dem Vereinsvorstand. Anmeldungen zur Teilnahme an der Videokonferenz erfolgen bitte formlos per E-Mail unter Angabe von Namen, Verein, Vorstandsposition und E-Mail-Adresse bis zum 25. Juli 2020 an E-Mail. Jede angemeldete Person erhält dann rechtzeitig die Zugangsdaten zur Videokonferenz.

Die Vereine werden in Vorbereitung auf die Videokonferenz dringend gebeten, sich mit den Bestimmungen der CoronaSchVO vertraut zu machen und zudem mit den für ihre Heimspielstätte zuständigen Ämtern, Behörden und eventuell dem Hallenbetreiber Kontakt aufzunehmen und zu klären, welche lokalen Einschränkungen derzeit noch für den eigenen Verein bestehen, die über die CoronaSchVO hinausgehen und inwieweit Hallenzeiten ab dem Zeitraum Ende August zur Verfügung stehen würden. Außerdem bitten wir die Vereine sich explizit darüber Gedanken zu machen, ob für den Verein und für welche Mannschaften unter den hier erläuterten Rahmenbedingungen ein Wiedereinstieg in den ISHD-Spielbetrieb sinnvoll und machbar ist.

Der ISHD-Vorstand ist sich der komplizierten Situation bewusst und möchte den Vereinen, die gerne unter den Voraussetzungen wieder spielen möchten, eine entsprechende Möglichkeit anbieten. Auf der anderen Seite hat der ISHD-Vorstand aber auch absolutes Verständnis für Vereine, die unter diesen Voraussetzungen nicht spielen können oder wollen. Abhängig davon, wie sich die Vereine positionieren, ist es daher auch möglich, dass der Wiedereinstieg in den ISHD-Spielbetrieb anders strukturiert erfolgt als dies noch in der ISHD-News vom 1. Juli 2020 "Nächste Schritte zur Wiederaufnahme des ISHD-Spielbetriebs" angekündigt wurde.

- Für Rückfragen stehen wir über die ISHD-Geschäftsstelle ( E-Mail), den ISHD-Jugendwart Werner Hoffmann ( E-Mail) und den ISHD-Spielleiter Carsten Arndt ( E-Mail) jederzeit zur Verfügung.
- Bei Fragen rund um das Training unter Einhaltung der Abstandsbestimmungen und Hygienevorschriften steht der Leiter der Trainerausbildung Harald Knott ( E-Mail) gerne mit Rat zur Seite.
- Die Anmeldungen zur Videokonferenz am 27. Juli 2020 erfolgen bitte an Stefan Gehrig ( E-Mail).