Für den 31. August 2020 hat Nordrhein-Westfalen eine Aktualisierung der "Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2" (CoronaSchVO) angekündigt. Ob darin Lockerungen für den Sportbetrieb enthalten sein werden, ist derzeit nicht bekannt. Dennoch hat der ISHD-Vorstand beschlossen, die bereits mit den Vereinen besprochenen Planungen zu einer Wiederaufnahme des Inline-Skaterhockey-Spielbetriebs in Nordrhein-Westfalen weiter voranzutreiben.

Einige Vereine haben in den vergangenen Wochen seit dem 5. August 2020 Freundschaftsspiele im Rahmen der veröffentlichten Richtlinien für solche Spiele erfolgreich durchgeführt und uns dazu auch ihr Feedback gegeben. Andere Vereine haben Freundschaftsspiele außerhalb dieser Rahmenrichtlinien und auf „eigene Faust“ veranstaltet und zu unserem Unverständnis leider kein Feedback gegeben. Des Weiteren hat der Verein IVA Rhein Main Patriots vergangenes Wochenende ein sehr erfolgreiches Turnier unter strengen Hygienebestimmungen im Rahmen der hessischen Corona-Schutz-Verordnung ausgerichtet. Aus diesen Veranstaltungen haben wir von Vereinen sehr positive Rückmeldungen erhalten und sind daher zur Überzeugung gelangt, dass ein Spielbetrieb auch unter den aktuell gültigen Bestimmungen möglich sein kann. Dass dies von den Vereinen sehr viel mehr abverlangt als in „normalen“ Zeiten, ist selbstverständlich und nicht wegzudiskutieren.

Die ISHD sieht aber dennoch die Möglichkeit der Durchführung einer Kurzsaison mit den spielbereiten Mannschaften. Als möglicher Starttermin für diese Kurzsaison gilt der 26. September 2020.
Damit ergibt sich folgender Zeitplan:
- 2. September 2020: Veröffentlichung der genauen Bestimmungen und der Anmeldung für den verkürzten Inline-Skaterhockey Spielbetrieb in Nordrhein-Westfalen auf Grundlage der am 31. August 2020 aktualisierten CoronaSchVO
- 6. September 2020: Meldeschluss für die Mannschaften, die an dieser Kurzsaison 2020 teilnehmen möchten
- KW37 und KW38 Ligeneinteilung, Spielplanerstellung und Schiedsrichtereinteilung
- 26. September 2020: möglicher erster Spieltag

Alle Vereine in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, die grundsätzlich an einem organisierten Spielbetrieb im Jahr 2020 teilnehmen möchten, werden daher gebeten, sich entsprechend vorzubereiten und sich bereits jetzt schon intern darüber Gedanken zu machen, ob sie unter den nachfolgenden Bedingungen Willens und in der Lage wären, mit ihren Mannschaften in den Spielbetrieb einzusteigen:
- Die Teilnahme ist völlig freiwillig und jeder Verein kann für jede Mannschaft getrennt entscheiden, ob eine Teilnahme erfolgen soll. Wie bereits angekündigt, wird eine Nicht-Teilnahme keine Auswirkungen auf die Startberechtigung zur Saison 2021 haben.
- Der Verein ist in der Lage Umkleidekabinen und Toiletten an der Spielstätte zu nutzen und die geltenden landesweiten Corona-Schutzbestimmungen und die lokalen zusätzlichen Hygienebestimmungen umzusetzen.
- Der Verein kann rechtzeitig Hallenzeiten in ausreichender Anzahl zur Verfügung stellen. Hierbei ist zu beachten, dass die Größe der Ligen in dieser Kurzsaison 5 Teams nicht übersteigen kann.
- Der Verein kann die für den Spielbetrieb geltenden WKO-Bestimmungen einhalten. Eine wichtige Ausnahme ist jedoch die Corona-bedingte Absage eines Spiels. In diesen Fällen wird kein Ordnungsgeld erhoben, das Spiel jedoch als verloren gewertet. Die Spielwertung ist deshalb unumgänglich, weil der Saisonzeitraum keine Möglichkeiten bietet, Nachholspiele anzusetzen.

Unter Berücksichtigung der derzeit in Nordrhein-Westfalen gültigen CoronaSchVO ist zu beachten, dass die Größe der Sportgruppe, die an einem Tag gemeinsam einen Wettkampf veranstaltet, 30 Personen nicht überschreiten darf. Wie bereits mehrfach erläutert, sind zu dieser Gruppe von 30 Personen die Spieloffiziellen (2 Schiedsrichter, 2 Zeitnehmer und 2 (Strafbank-) Ordner) sowie eventuelle Bankoffizielle / Mitglieder des Funktionsteams (Trainer, Betreuer) zu zählen, da für diese generell nicht garantiert werden kann, dass sie zu jeder Zeit den Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Beteiligten einhalten können. Dies bedeutet, dass die maximale Anzahl auf einer Mannschaftsbank, d.h. die Mannschaftsgröße, 12 Personen beträgt. Da im Nachwuchsbereich mindestens ein volljähriger Trainer anwesend sein muss, reduziert sich die maximale Antrittsstärke im Nachwuchsbereich damit auf 11 Spieler. Weiter gilt, dass diese Gruppe von 30 Personen an einem Kalendertag nicht vermischt werden darf. Daraus ergibt sich, dass Schiedsrichter nur ein Spiel pro Tag leiten können und Zeitnehmer, (Strafbank-) Ordner, Spieler, Trainer und Betreuer nur an einem Spiel teilnehmen können. Selbstverständlich werden die Zahlenwerte und Bestimmungen angepasst, sollte die aktualisierte CoronaSchVO am 31. August 2020 andere Vorgaben machen.

Nähere Details zum weiteren Vorgehen werden wir am 2. September 2020 veröffentlichen. Bis dahin haben alle Vereine die Möglichkeit, sich konkret mit diesen Planungen vertraut zu machen und auseinanderzusetzen. Auf Grund der eingeschränkten zeitlichen Komponente, werden in der kommenden Woche sicher schnelle und eindeutige Entscheidungen gefordert sein.