Seit dem 30. September gilt für Nordrhein-Westfalen eine aktualisierte "Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2" (CoronaSchVO). Hierbei wurde wiederum §9 Absatz (2) angepasst, der sich mit Sportbetrieb in Kontaktsportarten befasst. Die neue Regelung enthält jetzt keine Beschränkungen mehr hinsichtlich der Anzahl an Sportlern und sonstigen zum Sportbetrieb gehörenden Personen. Aus Sicht des ISHD-Vorstands entfällt damit die Grundlage für die vom Landessportbunds Nordrhein-Westfalen und der Landesregierung Nordrhein-Westfalen ausgesprochene Empfehlung, eine "Durchmischung" der Sportgruppe an einem Kalendertag zu vermeiden. Die maximale Mannschaftsstärke für Mannschaften im Spielbetrieb der Corona-bedingten Kurzsaison 2020 in Nordrhein-Westfalen und in den Masters-Wettbewerben der Damen und Herren bleibt auf Grund der in Niedersachsen weiter bestehenden Bestimmungen unverändert bei 22 Personen (Spieler plus Funktionsteam). Siehe hierzu auch ISHD News "Erhöhung maximale Mannschaftsstärke Corona-bedingten Kurzsaison 2020"

Auf Grund von Rückfragen aus den Vereinen, stellt die ISHD weiter klar, dass die Mindestantrittsstärke von Mannschaften in den ISHD Masters der Herren die Regelung nach WKO §53.4 b), d.h. acht Feldspieler und ein Torhüter. Für die ISHD Masters der Damen gilt die normale Mindestantrittsstärke nach WKO §40.12, d.h. sechs Feldspielerinnen und eine Torhüterin, wie in allen anderen Nicht-Nachwuchsligen auch.