Aus gegebenen Anlass weisen wir auf § 41 der WKO (Wettkampfordnung) hin. Danach sind Passanträge (Neuausstellungen und Änderungen) ausschließlich per Post an die ISHD-Passstelle zu schicken. Zusendungen per Mail sind nicht vorgesehen.
Außerdem weisen wir nochmals darauf hin, dass die ISHD-Geschäfts- und Passstelle am Freitag, Samstag und Sonntag geschlossen ist.

41.2 WKO Ein Antrag für die Ausstellung oder Änderung (z. B. Mannschafts- oder Vereinswechsel) eines
Spielerpasses muss auf dem offiziellen Formblatt „Spielerpassantrag“ auf dem normalen Postweg (nicht
per Einschreiben)
an die ISHD-Geschäftsstelle gestellt werden

Wir bitten alle Vereine, diesen Paragrafen der Wettkampfordnung zu beachten und alle Anträge nur noch per Post zu schicken. Per Mail zugeschickte Anträge werden nicht bearbeitet und die Mails ungelesen gelöscht.

Wir bitten, diese News an die im Verein zuständigen Personen weiterzuleiten, damit es nicht zu unnötigen Verzögerungen bei der Bearbeitung kommt und bitten um Verständnis.