Da die ISHD in den letzten Tagen mehrere Anfragen zur Spielberechtigung und zum Hochspielen erreichten, weisen wir nochmals darauf hin, dass ein Spieler nur in einer Altersklasse spielen bzw. eingesetzt werden darf, für die auch eine Spielberechtigung erteilt wurde. Die Vereine haben jederzeit die Möglichkeit, die aktuellen Spielberechtigungen ihrer Spieler mittels Login auf der ISHD-Homepage einzusehen.

Bezüglich der Anwendung der Hochspielregelung verweisen wir auf die Vorgaben des §42.2 f) WKO, wonach ein Hochspielen nur in der gleichen Altersklasse stattfinden kann und ein Spieler während einer Saison maximal fünfmal in die nächst höhere Mannschaft (die in einer höheren Liga oder anderen Staffel der gleichen Liga spielt), in nationalen Pflichtspielen (Meisterschaft und/oder Pokal) eingesetzt werden.

Es dürfen pro Spiel von einer Mannschaft maximal fünf Spieler mit Hochmeldung eingesetzt werden.

Spielerinnen in der Altersklasse U19, die eine Spielberechtigung für die erste Damenmannschaft eines Vereines haben, dürfen in die niedrigste Herrenmannschaft desselben Vereines maximal fünfmal während einer Saison eingesetzt werden. Voraussetzung für den Einsatz von minderjährigen Spielerinnen in der Herrenmannschaft ist aber, dass der Verein vor dem jeweiligen Einsatz das vorherige Einverständnis der Erziehungsberechtigten einholt – der jeweilige Verein trägt die Verantwortung.

Spiele, in denen ein Spieler als Torhüter gemeldet wurde und nachweislich nicht zum Einsatz gekommen ist (Nachweis über Eintragungen im Spielberichtsbogen), werden bei der Berechnung der Hochmeldungen nicht berücksichtigt.
Kann der Nachweis durch unvollständige oder unklare Eintragungen auf dem Spielberichtsbogen nicht eindeutig erbracht werden, gelten automatisch beide Torhüter als eingesetzt.
Wurde ein Spieler bereits fünfmal hochgemeldet, kann er auch nicht mehr als Torhüter hochgemeldet werden – auch dann nicht, wenn er beim sechsten Spiel nur als Ersatztorhüter eingeplant ist.

Eine Hochmeldung in eine Mannschaft einer Bundesliga ist nur möglich und zulässig, wenn der hochgemeldete Spieler bis spätestens zum 30. Juni dieses Jahres bereits eine gültige Spielberechtigung für die niedrigere Mannschaft in der gleichen Altersklasse des Vereines hatte.

Für die Altersklassen Bambini und Schüler gelten abweichende Vorgaben (während der Vorrunde maximal dreimal Hochspielen und während der Endrunde maximal dreimal Hochspielen möglich), welche in den Bambinibestimmungen und den Bestimmungen der 2.Schülerliga aufgeführt sind. Die genannten Dokumente sind im Downloadbereich der ISHD-Homepage (www.ishd.de -> ISHD -> Dokumente) abrufbar.


Spieler, welche ihr Hochspielkontingent aufgebraucht haben, aber trotzdem in der höheren Mannschaft weiter zum Einsatz kommen sollen, müssen vor (!) weiteren Einsätzen ihre Spielberechtigung durch die ISHD-Geschäftsstelle entsprechend umschreiben lassen!


Wir bitte die Vereine, alle Teamoffiziellen und jede Person, welche direkt oder indirekt mit dem Spielbetrieb zu tun hat, sich die genannten Bestimmungen sorgsam durchzulesen.
Jeder Verein ist für die Kontrolle, Einhaltung und Nachhaltung des Hochspielkontingents eines bzw. seiner Spieler, sowie für die Spielberechtigung der eingesetzten Spieler selber verantwortlich!