Pl. Team Sp. G GP U VP V Tore ± P P%
1. Bochum Lakers II
1 1 1 1 1
14 13 0 0 0 1 125:36 +89 26 93%
2. Brakel Blitz I
1 1 1 0 1
14 11 0 1 0 2 98:20 +78 23 82%
3. Hotdogs Bräunlingen I
1 1 -1 1 1
14 9 0 1 0 4 93:40 +53 19 68%
4. SG Langenfeld Devils II
1 -1 1 -1 0
14 7 0 2 0 5 77:33 +44 16 57%
5. ? Crefelder SC I
-1 -1 -1 1 1
14 4 0 2 0 8 41:68 -27 10 36%
6. ? Dragons Heilbronn I
-1 -1 0 -1 -1
14 4 0 2 0 8 57:72 -15 10 36%
7. Bockumer Bulldogs I
-1 -1 -1 1 1
14 2 0 1 0 11 35:112 -77 5 18%
8. SHC Essen I
1 -1 -1 -1 -1
14 1 0 1 0 12 21:166 -145 3 11%
Der Erstplatzierte (*) ist Meister der 2. Damenliga und steigt direkt in die 1. Damenliga auf.

Der Zweitplatzierte (*) spielt gegen die Mannschaft auf Platz 7 (*) der 1. Damenliga Relegation (Einzelheiten zur Relegation siehe Auf- und Abstiegsregelung 1. Damenliga).

Sollte der Erstplatzierte (*) nicht aufstiegsberechtigt sein oder eine Mannschaft verzichtet frühzeitig auf einen möglichen Aufstieg in die 1. Damenliga, geht die Aufstiegsberechtigung an die beste dahinter platzierte Mannschaft (*) über; diese Regelung gilt aber ausdrücklich nur bis Platz 4 (*).

Grundsätzliche Anmerkungen bzw. Erläuterungen:
1) Die Abkürzung (*) bedeutet nach Abschluss aller Spiele der Vorrunde der Saison 2009 (Spiele gemäß offiziellem Spielplan).
2) Zur Ermittlung der Abschlusstabelle finden grundsätzlich die Bestimmungen von § 37.1 Wettkampfordnung (WKO) Anwendung, d.h. bei Punktgleichheit direkter Vergleich.
3) Vereine, deren Mannschaften nicht an einem organisierten Spielbetrieb ihres DRIV-Landesverbandes teilnehmen (keine ausreichende Anzahl von Mannschaften, kein organisierter Spielbetrieb wird angeboten o.ä.), können am Spielbetrieb eines anderen DRIV-Landesverbandes teilnehmen. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung des jeweiligen DRIV-Landesverbandes. Ein Aufstieg dieser Mannschaften in die höchste Liga einer jeweiligen Altersklasse des jeweiligen DRIV-Landesverbandes ist nicht möglich. Diese Ausnahmegenehmigung ist befristet bis zum 31.12.2009.
4) Alle Mannschaften, die sich am Ende der Saison 2009 für einen Aufstieg qualifiziert haben, müssen bis spätestens zum 15. November 2009 rechtsverbindlich bestätigen, ob sie den Aufstieg wahrnehmen oder darauf verzichten werden.

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