Pl. Team Sp. G GP U VP V Tore ± P P%
1. SHC Essen II
1 1 1 -1 1
18 16 0 1 0 1 163:93 +70 33 92%
2. Fireballs Sterkrade I
1 1 1 1 1
18 12 0 2 0 4 176:111 +65 26 72%
3. Samurai Iserlohn II
-1 -1 1 1 -1
18 8 0 3 0 7 162:150 +12 19 53%
4. Highlander Lüdenscheid II
1 1 -1 1 1
18 9 0 1 0 8 161:152 +9 19 53%
5. Neheim Blackhawks I
1 1 1 1 0
18 8 0 3 0 7 118:127 -9 19 53%
6. ? Bravehearts Remscheid I
-1 -1 1 1 -1
18 9 0 0 0 9 138:130 +8 18 50%
7. ? Hilden Flames I
-1 1 -1 -1 -1
18 9 0 0 0 9 143:129 +14 18 50%
8. Mustangs Waltrop I
1 -1 -1 -1 -1
18 7 0 1 0 10 114:128 -14 15 42%
9. Letmather Terminators I
-1 -1 -1 -1 1
18 3 0 1 0 14 88:184 -96 7 19%
10. Ahauser Maidy Dogs II
-1 -1 -1 -1 0
18 2 0 2 0 14 94:153 -59 6 17%
Der Erstplatzierte (*) der Regionalliga Mitte ist Meister und steigt direkt in die 2. Bundesliga auf. Sollte der Erstplatzierte (*) nicht aufstiegsberechtigt sein (z. B. zweite oder eine ausländische Mannschaft) oder eine Mannschaft verzichtet frühzeitig auf einen möglichen Aufstieg in die 2. Bundesliga, geht die Aufstiegsberechtigung an die beste dahinter platzierte, aufstiegsberechtigte Mannschaft (*) dieser Liga über; diese Regelung gilt aber ausdrücklich nur bis Platz 4 (*).

Sollte dabei kein Aufsteiger feststehen (z. B. Aufstiegsverzicht), wird der freie Aufstiegsplatz der jeweils bestplatzierten, nicht aufgestiegenen Mannschaft (*) der fünf anderen Regionalligen angeboten; diese Regelung gilt ausdrücklich nur bis Platz 4 (*). Sollten sich dabei von den anderen sechs Regionalligen zwei oder mehr Mannschaften zum Aufstieg bereit erklären, wird der freie Aufstiegsplatz in Relegationsspielen oder einem Relegationsturnier ausgespielt; der genaue Modus und Zeitplan werden von der ISHD festgelegt.

Die drei Letztplatzierten (Platz 8, 9 und 10) der Regionalliga Mitte (*) steigen direkt in die Landesliga ab.

Grundsätzliche Anmerkungen bzw. Erläuterungen:
1) Die Abkürzung (*) bedeutet nach Abschluss aller Spiele der Vorrunde der Saison 2009 (Spiele gemäß offiziellem Spielplan).
2) Zur Ermittlung der Abschlusstabelle finden grundsätzlich die Bestimmungen von § 37.1 Wettkampfordnung (WKO) Anwendung, d.h. bei Punktgleichheit direkter Vergleich.
3) Vereine, deren Mannschaften nicht an einem organisierten Spielbetrieb ihres DRIV-Landesverbandes teilnehmen (keine ausreichende Anzahl von Mannschaften, kein organisierter Spielbetrieb wird angeboten o.ä.), können am Spielbetrieb eines anderen DRIV-Landesverbandes teilnehmen. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung des jeweiligen DRIV-Landesverbandes. Ein Aufstieg dieser Mannschaften in die höchste Liga einer jeweiligen Altersklasse des jeweiligen DRIV-Landesverbandes ist nicht möglich. Diese Ausnahmegenehmigung ist befristet bis zum 31.12.2009.
4) Alle Mannschaften, die sich am Ende der Saison 2009 für einen Aufstieg qualifiziert haben, müssen bis spätestens zum 15. November 2009 rechtsverbindlich bestätigen, ob sie den Aufstieg wahrnehmen oder darauf verzichten werden.

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