Pl. Team Sp. G GP U VP V Tore ± P P%
1. Düsseldorf Rams I
1 1 1 1 1
12 12 0 0 0 0 97:19 +78 36 100%
2. Crefelder SC I
1 1 1 -1 1
12 9 0 0 0 3 70:46 +24 27 75%
3. SG Langenfeld Devils I
1 -1 1 1 1
12 7 1 0 0 4 54:38 +16 23 64%
4. Bissendorfer Panther I
1 -1 1 1 -1
12 5 1 0 0 6 61:71 -10 17 47%
5. Crash Eagles Kaarst I
1 -1 1 1 -1
12 4 1 0 1 6 46:56 -10 15 42%
6. ? HC Köln-West Rheinos I 12 1 0 0 1 10 30:87 -57 4 11%
7. ? Miners Oberhausen I
-1 -1 -1 1 -1
12 1 0 0 1 10 24:65 -41 4 11%
Zur Ermittlung des Deutschen Schülermeisters 2015 wird zwischen allen Schüler-Landesmeistern (und ggf. Vize-Schüler-Landesmeistern) der Saison 2015 eine Endrunde um die Deutsche Meisterschaft 2015 ausgespielt. Der genaue Modus und Zeitplan werden von der ISHD festgelegt. Alle DRIV-Landesverbände müssen bis zum 01.09.2015 schriftlich der ISHD mitteilen, ob der Schüler-Landesmeister 2015 (und Vize-Schüler-Landesmeister 2015) grundsätzlich an der Endrunde zur Deutschen Schülermeisterschaft 2015 teilnehmen will.

Erfolgt von einem DRIV-Landesverband fristgerecht keine schriftliche Antwort bzw. Anmeldung zur Endrunde der deutschen Schülermeisterschaft 2015, kann von dem entsprechenden Landesverband keine Mannschaft an der Endrunde 2015 teilnehmen. Meldet nur ein DRIV-Landesverband seinen Schülermeister 2015 zur Endrunde der deutschen Schülermeisterschaft 2015 an, ist der entsprechende Landesmeister automatisch Deutscher Schülermeister 2015.

Von der ISHD wird bundesweit nur die 1. Schülerliga West und 2. Schülerliga West geleitet und verwaltet; alle anderen Schülerligen werden vom zuständigen DRIV-Landesverband geführt.

Die vier Erstplatzierten (Platz 1-4) (*) der 1. Schülerliga West 2015 spielen eine Play-Off-Runde mit dem Modus Best of Three zur Ermittlung des Schüler-Landesmeisters Nordrhein-Westfalen 2015 aus, wobei die besser platzierte Mannschaft (*) in einem dritten (entscheidenden) Spiel Heimrecht hat.

Wenn eine Mannschaft aus einem Landesverband außerhalb von Nordrhein-Westfalen an der 1. Schülerliga West teilnimmt und einer der ersten vier Plätze (Platz 1-4) (*) belegt, kann diese Mannschaft an der Play-Off-Runde der 1. Schülerliga West nicht teilnehmen und somit nicht Schüler-Landesmeister Nordrhein-Westfalen werden. In dem Fall rücken für die Ermittlung und Festsetzung der vier Play-Off-Mannschaften in der 1. Schülerliga West 2015 alle hinter der Nicht-NRW-Mannschaft platzierten NRW-Mannschaften einen Platz nach oben.

Halbfinale: Erster - Vierter (Spiel 1)
Zweiter - Dritter (Spiel 2)
Finale: Sieger Spiel 1 - Sieger Spiel 2 (Spiel 3)

Der Sieger der Finalserie ist Schüler-Landesmeister Nordrhein-Westfalen 2015.

Der Letztplatzierte (Platz 7) der 1. Schülerliga West (*) steigt in die 2. Schülerliga West ab.

Grundsätzliche Anmerkungen bzw. Erläuterungen:
1) Die Abkürzung (*) bedeutet nach Abschluss aller Spiele der Vorrunde der Saison 2015 (Spiele gemäß offiziellem Spielplan).
2) Zur Ermittlung der Abschlusstabelle finden grundsätzlich die Bestimmungen von § 37.1 Wettkampfordnung (WKO) Anwendung, d.h. bei Punktgleichheit direkter Vergleich.
3) Vereine, deren Mannschaften nicht an einem organisierten Spielbetrieb ihres DRIV-Landesverbandes teilnehmen (z.B. keine ausreichende Anzahl von Mannschaften oder kein organisierter Spielbetrieb), können am Spielbetrieb eines anderen DRIV-Landesverbandes teilnehmen. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung beider betroffenen DRIV-Landesverbände und der ISHD. Sollte ein Verein in einer Nachwuchsaltersklasse in der höchsten Liga eines anderen Landesverbandes teilnehmen, ist eine Qualifikation zu den Play-Offs und Teilnahme an den Play-Offs nicht möglich.
4) Sofern von der ISHD nicht ausdrücklich anders festgelegt ist, legt jeder DRIV-Landesverband in den Nachwuchsaltersklassen selbständig die Modalitäten zur Ermittlung des jeweiligen Landesmeisters fest; dies gilt auch, wenn ein DRIV-Landesverband in einer Altersklasse keinen eigenen Meisterschaftsspielbetrieb anbietet. Jeder DRIV-Landesverband kann nur Mannschaften aus seinem eigenen Landesverband bei der Ermittlung der eigenen Landesmeisterschaft berücksichtigen und zur Endrunde zur Deutschen Meisterschaft melden. Die entsprechenden Modalitäten muss jeder DRIV-Landesverband bis spätestens zum 30.06. e.j.J. der ISHD-Geschäftsstelle schriftlich mitteilen. Wenn eine Nachwuchsmannschaft am Meisterschaftsspielbetrieb eines anderen DRIV-Landesverbandes teilnimmt, wird das sportliche Abschneiden im Meisterschaftsspielbetrieb des anderen DRIV-Landesverbandes nicht automatisch bei der Ermittlung der eigenen Landesmeisterschaft berücksichtigt.
5) Alle Mannschaften, die sich am Ende der Saison 2015 für einen Aufstieg qualifiziert haben, müssen bis spätestens zum 31.10.2015 der ISHD rechtsverbindlich bestätigen, ob sie den Aufstieg wahrnehmen oder darauf verzichten werden.

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