Pl. Team Sp. G GP U VP V Tore ± P P%
1. Duisburg Ducks I
1 1 1 1 1
8 7 1 0 0 0 91:15 +76 23 96%
2. Miners Oberhausen II
-1 -1 1 1 1
8 4 1 0 0 3 43:45 -2 14 58%
3. Commanders Velbert II
1 1 -1 -1 -1
8 4 0 0 2 2 31:49 -18 14 58%
4. Bochum Lakers I
1 -1 -1 1 -1
8 1 1 0 1 5 24:45 -21 6 25%
5. SHC Rockets Essen II
-1 1 -1 -1 -1
8 0 1 0 1 6 19:54 -35 3 13%

Die 2. Schülerliga West 2018 ist in fünf Gruppen

- 2. Schülerliga West A (2.SLA)

- 2. Schülerliga West B (2.SLB)

- 2. Schülerliga West C (2.SLC)

- 2. Schülerliga West D (2.SLD)

- 2. Schülerliga West E (2.SLE)

aufgeteilt.

In den Gruppen wird nach Abschluss der Vorrunde eine Endrunde in fünd Staffeln im Modus Jeder gegen Jeden mit Hin- und Rückspiel durchgeführt. Die dazu benötigten Hallenzeiten (gemäß gültigem Rahmenspielplan 2017) sind von den teilnehmenden Vereinen dem stellv. Spielleiter Detlef Heidrich bis zum 20.06.2018 zu melden.

Zur Ermittlung der Teilnehmer der Endrunden 2018 wird nach Abschluss der Vorrunde eine neue Tabelle mit den Teams auf den Plätzen 2 5 aus den fünf Vorrundengruppen gebildet. Die Platzierung in dieser Tabelle ergibt sich aus dem erzielten Punktekoeffizienten (Gesamtpluspunkte der Vorrunde geteilt durch Anzahl der Vorrundenspiele) der Vorrunde. Bei Gleichheit entscheidet das Los.

Der ersten Staffel 2. Schülerliga Endrunde 1 (2. SLE1) gehören die erstplatzierten Mannschaften aus den fünf Gruppen der Vorrunde an. Hier werden die Plätze 1 bis 5 der 2. Schülerliga West 2018 ausgespielt.

Der zweiten Staffel 2. Schülerliga Endrunde 2 (2. SLE2) gehören die Mannschaften auf den Plätzen 1- 5 des erzielten Punktekoeffizienten an. Hier werden die Plätze 6 bis 10 der 2. Schülerliga West 2018 ausgespielt.

Der dritten Staffel 2. Schülerliga Endrunde 3 (2. SLE3) gehören die Mannschaften auf den Plätzen 6- 10 des erzielten Punktekoeffizienten an. Hier werden die Plätze 11 bis 15 der 2. Schülerliga West 2018 ausgespielt.

Der vierten Staffel 2. Schülerliga Endrunde 4 (2. SLE4) gehören die Mannschaften auf den Plätzen 11- 15 des erzielten Punktekoeffizienten an. Hier werden die Plätze 16 bis 20 der 2. Schülerliga West 2018 ausgespielt.

Der fünften Staffel 2. Schülerliga Endrunde 5 (2. SLE5) gehören die Mannschaften auf Plätzen 16- 18 des erzielten Punktekoeffizienten an; sowie die Mannschaften, die sich bis zum 20.06.2018 für eine Teilnahme an der Platzierungsrunde 2. SLE5 anmelden. Hier werden die Plätze 21 X der 2. Schülerliga West 2018 ausgespielt.

Die ISHD behält sich Änderungen auf Grund der Nachmeldungen zur Platzierungsrunde vor.

Der Erstplatzierte (Platz 1) (*) der 2.Schülerliga E1 (2. SLE1) ist Meister der 2.Schülerliga West 2018. Der Erst- und Zweitplatzierte (Platz 1 und 2) (*) der 2.Schülerliga E1 (2. SLE1) steigen direkt in die 1. Schülerliga West 2019 auf.

Sollte einer der Mannschaften (*) nicht aufstiegsberechtigt sein (z.B. zweite Mannschaft eines Vereins) oder eine Mannschaft verzichtet frühzeitig auf einen möglichen Aufstieg in die 1. Schülerliga West, geht die Aufstiegsberechtigung an die beste dahinter platzierte Mannschaft (*) dieser Gruppe über; diese Regelung gilt aber ausdrücklich nur bis Platz 5 (*). Sollte es bei Anwendung der vorstehenden Bestimmungen danach immer noch keinen Aufsteiger geben, trifft der ISHD-Vorstand eine Entscheidung über den Aufstiegsplatz.

Grundsätzliche Anmerkungen bzw. Erläuterungen:
1) Die Abkürzung (*) bedeutet nach Abschluss aller Spiele der Vorrunde der Saison 2018 (Spiele gemäß offiziellem Spielplan).
2) Zur Ermittlung der Abschlusstabelle finden grundsätzlich die Bestimmungen von § 37.1 Wettkampfordnung (WKO) Anwendung, d.h. bei Punktgleichheit direkter Vergleich.
3) Vereine, deren Mannschaften nicht an einem organisierten Spielbetrieb ihres DRIV-Landesverbandes teilnehmen (z.B. keine ausreichende Anzahl von Mannschaften oder kein organisierter Spielbetrieb), können am Spielbetrieb eines anderen DRIV-Landesverbandes teilnehmen. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung beider betroffenen DRIV-Landesverbände und der ISHD. Sollte ein Verein in einer Nachwuchsaltersklasse in der höchsten Liga eines anderen Landesverbandes teilnehmen, ist eine Qualifikation zu den Play-Offs und Teilnahme an den Play-Offs nicht möglich.
4) Sofern von der ISHD nicht ausdrücklich anders festgelegt ist, legt jeder DRIV-Landesverband in den Nachwuchsaltersklassen selbständig die Modalitäten zur Ermittlung des jeweiligen Landesmeisters fest; dies gilt auch, wenn ein DRIV-Landesverband in einer Altersklasse keinen eigenen Meisterschaftsspielbetrieb anbietet. Jeder DRIV-Landesverband kann nur Mannschaften aus seinem eigenen Landesverband bei der Ermittlung der eigenen Landesmeisterschaft berücksichtigen und zur Endrunde zur Deutschen Meisterschaft melden. Die entsprechenden Modalitäten muss jeder DRIV-Landesverband bis spätestens zum 30.06. e.j.J. der ISHD-Geschäftsstelle schriftlich mitteilen. Wenn eine Nachwuchsmannschaft am Meisterschaftsspielbetrieb eines anderen DRIV-Landesverbandes teilnimmt, wird das sportliche Abschneiden im Meisterschaftsspielbetrieb des anderen DRIV-Landesverbandes nicht automatisch bei der Ermittlung der eigenen Landesmeisterschaft berücksichtigt.
5) Alle Mannschaften, die sich am Ende der Saison 2018 für einen Aufstieg qualifiziert haben, müssen bis spätestens zum 31.10.2018 der ISHD rechtsverbindlich bestätigen, ob sie den Aufstieg wahrnehmen oder darauf verzichten werden.

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