Pl. Team Sp. G GP U VP V Tore ± P P%
1. IVA Rhein Main Patriots I
1 1 1 1 1
14 14 0 0 0 0 153:67 +86 42 100%
2. Deggendorf Pflanz I
1 -1 1 -1 1
14 7 2 0 1 4 117:98 +19 26 62%
3. HC Merdingen I
1 -1 -1 -1 -1
14 7 0 0 1 6 152:128 +24 22 52%
4. Crefelder SC II
1 -1 1 1 1
14 7 0 0 1 6 103:104 -1 22 52%
5. Badgers Spaichingen I
-1 -1 1 1 -1
14 6 1 0 0 7 96:106 -10 20 48%
6. Düsseldorf Rams II
-1 1 -1 -1 1
14 4 0 0 3 7 87:117 -30 15 36%
7. Hilden Flames I
-1 -1 1 1 -1
14 3 1 0 1 9 110:144 -34 12 29%
8. Bockumer Bulldogs I
-1 -1 1 -1 -1
14 1 3 0 0 10 75:129 -54 9 21%

Alle Teams der 2.Herrenbundesliga Nord (2.BLN) und der 2.Herrenbundesliga Süd (2.BLS) spielen eine Einfachrunde (Jeder-gegen-Jeden mit Hin- & Rückspiel).

Zur Ermittlung des Aufsteigers in die 1.Herrenbundesliga 2024 spielen die Mannschaften auf den Plätzen 1-2 (*) der 2.BLN und der 2.BLS, d.h. insgesamt vier Mannschaften, nach folgendem System eine Play-Off-Runde im Modus Hin- und Rückspiel aus, wobei immer die Mannschaft im ersten Spiel Heimrecht hat, die eine schlechtere Abschlussplatzierung (*) erreichen konnte.

Halbfinale: Erster 2.BLN (*) - Zweiter 2.BLS (*) (Halbfinale 1)
Erster 2.BLS (*) - Zweiter 2.BLN (*) (Halbfinale 2)
Finale: Sieger Halbfinale 1 (*) - Sieger Halbfinale 2 (*) (Finale)

Der Sieger der Finalserie ist Meister der 2.Bundesliga 2023 und steigt in die 1.Bundesliga 2024 auf.

Alle Teams auf den Plätzen 1-2 (*) der 2.BLN und der 2.BLS, welche sich für die Play-Offs qualifiziert haben, müssen an den Play-Offs teilnehmen. Ein Nichtantreten zu einem Play-Off-Spiel wird gemäß § 32 WKO geahndet. Sollten im Finale zwei Mannschaften aufeinandertreffen, welche in der Vorrunde die gleiche Platzierung erreicht haben, hat die Mannschaft im ersten Spiel das Heimrecht, welche den schlechteren erzielten Punktekoeffizienten (Gesamtpluspunkte der Vorrunde geteilt durch Anzahl der Vorrundenspiele) erreicht hat. Sollte dieser bei beiden Mannschaften gleich sein, so bestimmt der Tordifferenzquotient (Plustore abzüglich Minustore geteilt durch die Anzahl der Vorrundenspiele) das Heimrecht. In diesem Fall hat die Mannschaft im ersten Spiel das Heimrecht, welche den schlechteren Tordifferenzquotient erreicht hat. Sollte auch dieser gleich sein, entscheidet das Los über das Heimrecht im ersten Spiel.

Gemäß § 38.3 b) WKO sind Zweitvertretungen (zweite Herrenmannschaften) nur dann zum Aufstieg berechtigt, wenn von dem gleichen Verein in der darauf folgenden Saison keine andere Mannschaft in der 1.BL spielt. Wenn hier durch einen Aufstiegsverzicht oder die Nichtaufstiegsmöglichkeit sich ein freier Platz ergibt (freie Plätze ergeben), so ergibt sich die Aufstiegsberechtigung in folgender Reihenfolge:

a) Der Verlierer der Finalserie

b) Nach der Abschlusstabelle der Vorrunde die besser platzierte Mannschaft der beiden Halbfinalverlierer

c) Nach der Abschlusstabelle der Vorrunde die schlechter platzierte Mannschaft der beiden Halbfinalverlierer

Sollten die unter Punkt b) und c) aufgeführten Mannschaften die gleiche Platzierung in der Vorrunde erreicht haben, hat die Mannschaft das erste Aufstiegsrecht, welche den besseren erzielten Punktekoeffizienten (Gesamtpluspunkte der Vorrunde geteilt durch Anzahl der Vorrundenspiele) erreicht hat. Sollte dieser bei beiden Mannschaften gleich sein, so bestimmt der Tordifferenzquotient (Plustore abzüglich Minustore geteilt durch die Anzahl der Vorrundenspiele) das Aufstiegsrecht. In diesem Fall hat die Mannschaft das erste Aufstiegsrecht, welche den besseren Tordifferenzquotient erreicht hat. Sollte auch dieser Tordifferenzquotient bei beiden Mannschaften gleich sein, wird der freie Aufstiegsplatz in einer Relegation gemäß § 38.3 e) WKO ausgespielt. Verzichtet einer der beiden Halbfinalverlierer auf den Aufstieg bzw. kann dieser nicht aufsteigen, so steigt der zweite Halbfinalverlierer in die 1.BL auf. Verzichten beide Halbfinalverlierer auf den Aufstieg bzw. können beide nicht aufsteigen, so verbleibt der Absteiger der 1.BL in der 1.BL.

Die übrigen Play-Off-Teilnehmer, sowie die Teams auf den Plätzen 3 7 der 2.BLN (*) und den Plätzen 3 7 der 2.BLS (*) verbleiben in der 2.BL 2024.

Der Letztplatzierte (Platz 8) der 2.BLN (*) und der Letztplatzierte (Platz 8) der 2.BLS (*) steigen in die Regionalliga ab.

Grundsätzliche Anmerkungen bzw. Erläuterungen:
1) Die Abkürzung (*) bedeutet nach Abschluss aller Spiele der Vorrunde der Saison 2023 (Spiele gemäß offiziellem Spielplan) besser platzierte Mannschaft.
2) Zur Ermittlung der Abschlusstabelle finden grundsätzlich die Bestimmungen von § 37.1 Wettkampfordnung (WKO) Anwendung, d.h. bei Punktgleichheit direkter Vergleich.
3) Vereine, deren Mannschaften nicht an einem organisierten Spielbetrieb ihres DRIV-Landesverbandes teilnehmen (z.B. keine ausreichende Anzahl von Mannschaften oder kein organisierter Spielbetrieb), können am Spielbetrieb eines anderen DRIV-Landesverbandes teilnehmen. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung beider betroffenen DRIV-Landesverbände und der ISHD.
Sollte ein Verein in einer Nachwuchsaltersklasse in der höchsten Liga eines anderen Landesverbandes teilnehmen, ist eine Qualifikation zu den Play-Offs und Teilnahme an den Play-Offs nicht möglich.
4) Sofern von der ISHD nicht ausdrücklich anders festgelegt ist, legt jeder DRIV-Landesverband in den Nachwuchsaltersklassen selbständig die Modalitäten zur Ermittlung des jeweiligen Landesmeisters fest; dies gilt auch, wenn ein DRIV-Landesverband in einer Altersklasse keinen eigenen Meisterschaftsspielbetrieb anbietet. Jeder DRIV-Landesverband kann nur Mannschaften aus seinem eigenen Landesverband bei der Ermittlung der eigenen Landesmeisterschaft berücksichtigen und zur Endrunde zur Deutschen Meisterschaft melden. Die entsprechenden Modalitäten muss jeder DRIV-Landesverband bis spätestens zum 30.06. e. j. J. der ISHD-Geschäftsstelle schriftlich mitteilen. Wenn eine Nachwuchsmannschaft am Meisterschaftsspielbetrieb eines anderen DRIV-Landesverbandes teilnimmt, wird das sportliche Abschneiden im Meisterschaftsspielbetrieb des anderen DRIV-Landesverbandes nicht automatisch bei der Ermittlung der eigenen Landesmeisterschaft berücksichtigt.
5) Alle Mannschaften, die sich am Ende der Saison 2023 für einen Aufstieg qualifiziert haben, müssen bis spätestens zum 31.10.2023 der ISHD rechtsverbindlich bestätigen, ob sie den Aufstieg wahrnehmen oder darauf verzichten werden.

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