Bestimmungsgemäß muss gemäß § 41.2 g) Wettkampfordnung (WKO) bei der Beantragung einer Neuausstellung eines Spielerpasses für alle Spieler eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses mit Angabe der Nationalität, Vor- und Zuname, Passbild und Geburtsdatum beigefügt werden.
Wir weisen hiermit darauf hin, dass es hierbei zulässig ist, die nicht benötigten Daten auf der Kopie zu schwärzen (dies gilt insbesondere für auf dem Ausweis aufgedruckte Zugangs- und Seriennummer). Des Weiteren ist es auch zulässig, einen Ausweis bei der ISHD-Geschäftsstelle im Original vorzulegen und von der ISHD-Geschäftsstelle wird dann intern vermerkt, dass der Ausweis vorgelegen hat und die erforderlichen Daten werden intern aufgenommen.
Wir weisen auch ausdrücklich darauf hin, dass nach Bearbeitung eines jeden Spielerpassantrages die vorliegenden Ausweiskopien von uns grundsätzlich und ohne Ausnahme unverzüglich vernichtet und sicher entsorgt werden. Es erfolgt keine Archivierung der Ausweisdaten und lediglich das Geburtsdatum und die Nationalität werden von uns erfasst.