In der WKO (§38.3 g) sind die Bestimmungen zur Wahrnehmung des Aufstiegsrechts entsprechend festgelegt:

„Wenn eine Mannschaft sich für den Aufstieg in die nächst höhere Liga qualifiziert hat, muss sie bis zum 31.10. des Jahres der ISHD schriftlich mitteilen, ob sie den Aufstieg wahrnehmen will. Wird der Aufstieg nicht fristgerecht bis zum 31.10. bestätigt, erlischt die Aufstiegsberechtigung mit sofortiger Wirkung und geht automatisch auf die nächste aufstiegsberechtigte Mannschaft über."

Alle aufstiegsberechtigten Teams (inklusive der möglichen Nachrücker) werden daher dringend gebeten, bis spätestens (!) 31.10.2016 dem ISHD-Spielleiter Carsten Arndt ( E-Mail) schriftlich mitzuteilen, ob das Aufstiegsrecht wahrgenommen wird! Erfolgt keine fristgerechte Meldung, erlischt die Aufstiegsberechtigung!