Im Gegensatz zu den Herrenbundesligen ist die 1. Damenbundesliga nicht von den bayrischen Einschränkungen (siehe ISHD News "Spielbetrieb in den Herrenbundesligen – Anmeldung ISHD Masters 2020") betroffen und könnte daher mit einer offiziellen Bundesliga-Kurzsaison starten. Dies setzt aber voraus, dass alle für die 1. Damenbundesliga spielberechtigten Mannschaften zur Teilnahme an dieser Bundesliga-Kurzsaison melden. Melden nicht alle spielberechtigten Mannschaften zur Teilnahme an dieser Bundesliga-Kurzsaison, bietet die ISHD einen Alternativwettbewerb unter dem Namen ISHD Damen Masters 2020 an, für den die in der 1. Damenbundesliga startberechtigten Mannschaften freiwillig melden können.

Die nachfolgenden Ausführungen gelten so lange nichts anderes aufgeführt ist sowohl für eine Wiederaufnahme der 1. Damenbundesliga in Form einer Kurzsaison als auch für die ISHD Damen Masters 2020.

Die Wettbewerbe werden auf Grundlage der "Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2" (CoronaSchVO) der Landesregierung Nordrhein-Westfalen vom 31. August 2020 ausgeschrieben, weil in allen anderen teilnahmeberechtigten Bundesländern entweder entsprechende oder gar lockerere Corona-Schutz-Bestimmungen gelten.

Voraussetzungen
Für die Teilnahme an den Wettbewerben gelten damit folgende Voraussetzungen:
- Die Teilnahme an den ISHD Damen Masters 2020 ist freiwillig und jeder Verein kann für seine Damenbundesligamannschaften entscheiden, ob eine Teilnahme erfolgen soll. Wie bereits angekündigt, wird eine Nicht-Teilnahme keine Auswirkungen auf die Startberechtigung zur Saison 2021 haben. Die 1. Damenbundesliga findet nur statt, wenn alle startberechtigten Mannschaften für diesen Wettbewerb melden.
- Der Verein ist in der Lage, Umkleidekabinen und Toiletten an der Spielstätte zu nutzen und die geltenden landesweiten Corona-Schutzbestimmungen und die lokalen zusätzlichen Hygienebestimmungen umzusetzen. Bei Umkleidekabinen sind auch Provisorien möglich (Zelte, anderweitig abgetrennte und blicksichere Umkleideflächen). In diesen Fällen ist bitte mit der ISHD-Geschäftsstelle Kontakt aufzunehmen.
- Der Verein kann rechtzeitig Hallenzeiten in ausreichender Anzahl zur Verfügung stellen. Hierbei ist zu beachten, dass die Größe der Ligen in dieser Kurzsaison 5 Teams nicht übersteigen kann.
- Die CoronaSchVO beschränkt die Größe der Sportgruppe, die an einem Tag gemeinsam einen Wettkampf veranstaltet, auf 30 Personen, die den Mindestabstand von 1,5 m nicht durchgängig einhalten können. Auf Grund der Einschränkung, dass wir im Inline-Skaterhockey und bei den sich uns darstellenden Rahmenbedingungen 2 Schiedsrichter, 2 Zeitnehmer und 2 (Strafbank-) Ordner sowie eventuelle Bankoffizielle / Mitglieder des Funktionsteams (Trainer, Betreuer) zu diesen 30 Personen hinzurechnen müssen, wird die maximale Mannschaftsstärke (Spielerinnen plus Funktionsteam) auf 12 begrenzt. Bei Änderung der CoronaSchVO kann jederzeit eine unverzügliche Änderung der maximalen Spieleranzahl erfolgen.
- Mitglieder dieser 30-Personen-Gruppe sollen auch an einem Kalendertag nicht vermischt werden, so dass Schiedsrichter nur ein Spiel pro Tag leiten können und Zeitnehmer, (Strafbank-) Ordner, Spielerinnen, Trainer und Betreuer nur an einem Spiel pro Tag teilnehmen können.

Vereinsmeldung
Die Vereinsmeldung muss auf Grund der Kürze der noch verbleibenden Zeit für die Kurzsaison 2020 zeitnah erfolgen. Vereine, die mit ihren Damenbundesligamannschaften an der 1. Damenbundesliga oder den ISHD Damen Masters 2020 teilnehmen möchten, senden bitte die ausgefüllte Vereinsmeldung, die dieser News beigefügt ist, bis spätestens 6. September 2020 per Fax oder E-Mail an die ISHD Geschäftsstelle ( E-Mail). Aus organisatorischen Gründen bitten wir auch alle Vereine, die nicht an der 1. Damenbundesliga und auch nicht an den ISHD Damen Masters 2020 teilnehmen möchten, um eine kurze formlose Meldung an die ISHD Geschäftsstelle ( E-Mail). Dies erleichtert der Geschäftsstelle die Nachverfolgung von ausstehenden Rückantworten.

/news/icons/pdf.gifVereinsmeldung zur Wiederaufnahme ISHD-Spielbetriebs 2020 (Bundesligamannschaften)

Meldung Hallenzeiten
Vereine, die sich für die 1. Damenbundesliga oder die ISHD Damen Masters 2020 anmelden, sind verpflichtet, bis spätestens 9. September 2020 dem ISHD Spielbetrieb unter E-Mail (und in Kopie an den Spielleiter E-Mail) 6 mögliche Heimspieltermine im Zeitraum zwischen dem 25. September 2020 und dem 29. November 2020 zur Verfügung zu stellen. Die Meldung erfolgt hier wie gewohnt mit der dieser News beigefügten Excel-Datei. Details zur Meldung der Hallenzeiten können auch den Informationen des Hinweisblatts entnommen werden.

/news/icons/pdf.gifHinweisblatt zur Meldung der Heimspieltermine für die Wiederaufnahme des ISHD-Spielbetriebs 2020

/news/icons/xls.gifMeldung der Heimspieltermine für die Wiederaufnahme des ISHD-Spielbetriebs 2020

/news/icons/xls.gifRahmenspielplan zur Wiederaufnahme des ISHD-Spielbetriebs 2020

Spielberechtigungen
Neuanmeldungen für Spielerpässe (keine Vereinswechsel) sind bis zum 23. September 2020 (Posteingang ISHD-Geschäftsstelle) möglich.

Weitere Informationen
Der Spielbetrieb ist für den Zeitraum zwischen dem 25. September 2020 und dem 29. November 2020 geplant. Die Details zur Ligeneinteilung/Gruppenzusammensetzung, zum Modus und zum Spielplan werden alsbald möglich veröffentlicht.
Auch für die ISHD Damen Masters 2020 wird eine Schiedsrichterausgleichszahlung berechnet. Dies gilt selbstverständlich auch für die 1. Damenbundesliga sofern dieser Wettbewerb ausgetragen wird.
Wir bitten alle Vereine bei der Planung zur Meldung die Bestimmungen der CoronaSchVO zu beachten und die eigenen Kapazitäten auf organisatorischer, personeller und finanzieller Ebene realistisch einzuschätzen.
Alle Vereine der in dieser News angesprochenen Ligen werden bis zum 20. September 2020 direkt über die Regelungen zur Vergütung der Startgebühren zur Saison 2020 informiert.