Mit diesen News informiert der ISHD Spielbetrieb über die Fertigstellung des endgültigen Spielplans für die Saison 2021. Außerdem enthalten diese News auch wichtige grundsätzliche Informationen zum Spielbetrieb und den Bedingungen der Coronavirus-Pandemie für Vereine und Mannschaften sowie für Schiedsrichter. Diese News sind daher in drei Abschnitte unterteilt: Spielplan, Hinweise für Vereine und Mannschaften und Hinweise für Schiedsrichter.

Spielplan
Am 12.08.2021 wurde der endgültige Spielplan (ohne Schiedsrichtereinteilung) für die Saison 2021 fertiggestellt. Hiervon ausgenommen ist der Spielplan der 2.Bundesliga. Aufgrund der Neuordnung der drei Gruppen in der 2. Bundesliga wird dieser bis kommenden Samstag nachgereicht (siehe hierzu die ISHD-News "Abmeldung 2. Herrenmannschaft Bissendorfer Panther & Neuordnung der drei Gruppen der 2.Bundesliga" vom 12.08.2021).

Alle Vereine werden gebeten, vorsorglich alle Spiele Ihrer Mannschaften sofort zu prüfen und sich bei eventuellen Unstimmigkeiten mit dem zuständigen Staffelleiter in Verbindung zu setzen. Änderungen des Spielplans sind - außer bei nachgewiesener Höherer Gewalt - nur unter vollständiger Einhaltung der Bestimmungen gemäß § 30 Wettkampfordnung (WKO) möglich.

Mit Veröffentlichung des endgültigen Spielplans muss ab sofort eine Abmeldung bzw. der Rückzug einer Mannschaft bestimmungsgemäß § 33 Wettkampfordnung (WKO) geahndet werden.

Die Schiedsrichtereinteilungen und deren Änderungen werden vom ISHD-Schiedsrichterwesen per E-Mail an die Geschäftsstelle der Vereine und die Schiedsrichter gesandt. Die Vereine sind verpflichtet, diese Informationen an ihre Schiedsrichterobmänner unverzüglich weiterzuleiten. Die Schiedsrichtereinteilung auf der ISHD-Homepage ist immer die verbindliche Einteilung. Somit ist jetzt der aktuelle Online-Spielplan verbindlich.
Ein jeweils aktueller Spielplan für einen Verein, eine Mannschaft oder eine Liga kann mit den entsprechenden Links auf den Spielplanseiten der ISHD Webseite als Excel-Tabelle heruntergeladen werden.

/news/icons/xls.gifSpielplan Saison 2021 (Stand: 12.08.2021)

Hinweise für Vereine und Mannschaften
Nach den Beschlüssen der sog. Bund-Länder-Runde vom 10. August 2021 erwarten wir größere Änderungen an den Corona-Schutzverordnungen der Bundesländer. Da diese Novellierungen noch ausstehen, lassen sich noch keine verlässlichen Aussagen dazu treffen, wie die kommenden Bestimmungen den Spielbetrieb beeinflussen werden. Für alle an einem Spiel beteiligten Personen ist es jedoch unerlässlich, alle am Spielort gültigen gesetzlichen Bestimmungen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie vollständig und vorbehaltlos einzuhalten. Eine Nicht-Einhaltung kann für den Betreffenden und auch für den ausrichtenden Heimverein gravierende Konsequenzen haben, die vollständig außerhalb der Kontrolle eines Sportverbands liegen.

Wir weisen daher darauf hin, dass der jeweils ausrichtende Heimverein vollständig für die Einhaltung der zum Zeitpunkt des Spiels am Spielort gültigen gesetzlichen Bestimmungen (samt eventuell vorhandener ergänzender Auflagen örtlicher Behörden) verantwortlich ist. Dies gilt auch für die Umsetzung einer möglicherweise geltenden 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet), die den Zutritt zu einer Spielstätte reguliert. Entgegen § 25.1 Wettkampfordnung (WKO) muss der Heimverein sein Hausrecht im Hinblick auf die Zugangskontrolle im Rahmen der 3G-Regel auch dann durchsetzen, wenn dadurch am Spiel teilnehmenden Spielern und Offiziellen der Zutritt zur Spielstätte verwehrt werden muss.

Für Mannschaften bedeutet dies auch, dass keine höhere Gewalt vorliegt, wenn Spielern der Mannschaft auf Grund von Verstößen gegen die 3G-Regel der Zutritt zur Spielstätte und damit die Teilnahme am Spiel vom Heimverein berechtigterweise untersagt wurde. Alle Gastmannschaften sind daher unbedingt aufgefordert, sich vor der Anreise zu einem Auswärtsspiel beim Heimverein nach den gültigen Bestimmungen zu erkundigen, sofern diese unbekannt oder unklar sind. Alle Sportler und Sportlerinnen, alle sonstigen Mannschaftsmitglieder und auch alle Zuschauer (ob Heim- oder Gastmannschaft) müssen daher bitte sicherstellen, dass sie entsprechende Nachweise einer Impfung, einer Genesung oder eines negativen Tests und einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis) zum Spiel mit sich führen, sollte die 3G-Regel zur Anwendung kommen.

Mannschaften, die auf Grund von Coronavirus-Infektionen, -Erkankungen oder damit in Verbindung stehenden behördlich angeordneten Quarantänemaßnahmen keine spielfähige Mannschaft zu einem Spiel stellen können, können gem. § 17.3 Wettkampfordnung (WKO) – insbesondere Unterpunkt b) entsprechend - einen Antrag auf höhere Gewalt stellen. Der ISHD-Spielbetrieb wird sich dann bemühen, einen Termin für eine Neuansetzung des Spiels zu finden, sofern es der (leider sehr eng gesteckte) Rahmenspielplan zulässt. Hierbei ist eine kollegiale und sportliche Zusammenarbeit aller Beteiligter (Heim- und Gastmannschaft) absolut unerlässlich. Wie vorstehend erwähnt, liegt keine höhere Gewalt nach § 17 Wettkampfordnung (WKO) vor, wenn eine Mannschaft nicht Willens oder nicht in der Lage ist, Nachweise für eventuell geltende 3G-Regelungen zu erbringen.

Unabhängig von möglicherweise geltenden gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere 3G-Regeln) sehen wir die Einhaltung der AHA-Regel (Abstand, Hygiene, Maske tragen) durch alle Mitglieder einer Mannschaft als selbstverständlich an. Konkret bedeutet dies insbesondere:
- Außerhalb des Spielfelds Abstand halten und unnötige Kontakte vermeiden
- Grundsätzliches Befolgen der bekannten Hygieneregeln
- Das Tragen einer medizinischen (OP-) oder FFP2-Maske außerhalb des Spielfelds
Vom Heimverein vorgesehene Hygienemaßnahmen und -bestimmungen (z.B. Ein- und Ausgangsregelungen, zeitliche Restriktionen, Einschränkungen beim Zugang zu bestimmten Einrichtungen der Spielstätte, Desinfektionsmöglichkeiten, Wegmarkierungen, usw.) sind zu beachten und einzuhalten.

Wir alle sind uns im Klaren darüber, dass diese Saison durch gesetzliche Regelungen in Bezug auf die Coronavirus-Pandemie organisatorisch anspruchsvoll, insgesamt schwierig und zuweilen auch wirklich nervig werden wird. Nur gibt es leider keine Alternative als diese Bestimmungen vollumfänglich umzusetzen, wenn wir unseren Sportlern und Sportlerinnen und insbesondere unseren Inline-Skaterhockey spielenden Kindern und Jugendlichen eine Möglichkeit zum sportlichen Wettkampf bieten wollen. Die Saison wird mehr denn je die Gemeinschaft der Inline-Skaterhockey-Community herausfordern. Nur zusammen wird diese Saison 2021 erfolgreich zu bestreiten sein. Kommunikation, Austausch, Entgegenkommen, Rücksichtnahme, Mithilfe und Zusammenarbeit werden die dafür nötigen Tugenden sein.

Hinweise für Schiedsrichter
Schiedsrichter als am Spiel beteiligte Personen sind selbstverständlich ebenso zur Einhaltung der jeweils am Spielort geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie verpflichtet. Dies gilt insbesondere auch für die Einhaltung einer möglichen 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet), die den Zutritt zu einer Spielstätte regulieren kann. Schiedsrichter sind daher unbedingt aufgefordert, sich vor der Anreise zu einem eingeteilten Spiel beim Heimverein nach den gültigen Bestimmungen zu erkundigen, sofern diese unbekannt oder unklar sind. Schiedsrichter müssen bitte auch sicherstellen, dass sie entsprechende Nachweise einer Impfung, einer Genesung oder eines negativen Tests und einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis) zum Schiedsrichtereinsatz mit sich führen, sollte die 3G-Regel zur Anwendung kommen. Ohne Nachweis und amtlichen Lichtbildausweis muss einem Schiedsrichter bei Anwendung der 3G-Regel der Zutritt zur Spielstätte verweigert werden, was im schlechtesten Fall zu einem Spielausfall führen kann.

Schiedsrichter, die keine 3G-Nachweise erbringen möchten, wenden sich bitte an das ISHD Schiedsrichterwesen und werden dann entsprechend bei der Einteilung nicht berücksichtigt.

Unabhängig von möglicherweise geltenden gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere 3G-Regeln) erwarten wir von allen Schiedsrichtern ein vorbildliches Verhalten an der Spielstätte unter Berücksichtigung der AHA-Regel (Abstand, Hygiene, Maske tragen). Konkret bedeutet dies insbesondere:
- Außerhalb des Spielfelds Abstand halten und unnötige Kontakte vermeiden
- Grundsätzliches Befolgen der bekannten Hygieneregeln
- Das Tragen einer medizinischen (OP-) oder FFP2-Maske außerhalb des Spielfelds

Wie alle anderen Beteiligten sind selbstverständlich auch die Schiedsrichter ein absolut unerlässlicher Bestandteil eines erfolgreichen Sportbetriebs. Nur eine gemeinsame Anstrengung und die Einhaltung der geltenden Bestimmungen wird die Umgebung schaffen, in der alle Beteiligten mit Spaß und Freude ihrer Leidenschaft nachgehen können.

Abschlussbemerkung
Wir bitten alle um eine gute Zusammenarbeit und Verständnis, wenn das eine oder andere vielleicht nicht so funktioniert wie gewohnt. Dafür bedanken wir uns jetzt schon bei allen Vereinsverantwortlichen, Trainer und Trainerinnen, Betreuern und Betreuerinnen, Spielern und Spielerinnen sowie Schiedsrichtern und Schiedsrichterinnen. Der ISHD Vorstand, die ISHD Geschäftsstelle, das ISHD Schiedsrichterwesen, der ISHD Spielbetrieb und hier insbesondere die vielen ISHD Staffelleiter stehen gerne und jederzeit für Anfragen und Probleme zur Verfügung.