Pl. Team Sp. G GP U VP V Tore ± P P%
1. SG Langenfeld Devils I
1 1 1 -1 1
12 9 1 0 0 2 80:35 +45 29 81%
2. Mendener Mambas I
-1 1 1 1 1
12 7 1 0 0 4 53:39 +14 23 64%
3. Bockumer Bulldogs I
1 1 1 -1 -1
12 6 2 0 0 4 50:58 -8 22 61%
4. Duisburg Ducks I
1 -1 -1 1 -1
12 5 0 0 3 4 62:43 +19 18 50%
5. Spreewölfe Berlin I
-1 -1 1 1 1
12 5 0 0 1 6 58:57 +1 16 44%
6. IVA Rhein Main Patriots I
1 -1 1 -1 1
12 3 1 0 0 8 37:64 -27 11 31%
7. Hilden Flames I 12 2 0 0 1 9 35:79 -44 7 19%
Der vier Bestplatzierten (*) der 1.Damenbundesliga spielen zur Ermittlung des Deutschen Damen-Meisters 2019 eine Play-Off-Runde im Modus Best of Three aus, wobei immer die Mannschaft in einem dritten (entscheidenden) Spiel Heimrecht hat, die eine bessere Abschlussplatzierung (*) erreicht hat.
Halbfinale: Erster 1.DBL (*) - Vierter 1.DBL (*) (Spiel 1)
Zweiter 1.DBL (*) - Dritter 1.DBL (*) (Spiel 2)
Finale: Sieger Spiel 1 (*) - Sieger Spiel 2 (*) (Spiel 3)

Der Sieger der Finalserie ist Deutscher Damenmeister 2019.

Der Letztplatzierte (Platz 7) der 1.Damenbundesliga (*) steigt direkt in die 2.Damenliga ab.

Grundsätzliche Anmerkungen bzw. Erläuterungen:
1) Die Abkürzung (*) bedeutet nach Abschluss aller Spiele der Vorrunde der Saison 2019 (Spiele gemäß offiziellem Spielplan).
2) Zur Ermittlung der Abschlusstabelle finden grundsätzlich die Bestimmungen von § 37.1 Wettkampfordnung (WKO) Anwendung, d.h. bei Punktgleichheit direkter Vergleich.
3) Vereine, deren Mannschaften nicht an einem organisierten Spielbetrieb ihres DRIV-Landesverbandes teilnehmen (z.B. keine ausreichende Anzahl von Mannschaften oder kein organisierter Spielbetrieb), können am Spielbetrieb eines anderen DRIV-Landesverbandes teilnehmen. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung beider betroffenen DRIV-Landesverbände und der ISHD. Sollte ein Verein in einer Nachwuchsaltersklasse in der höchsten Liga eines anderen Landesverbandes teilnehmen, ist eine Qualifikation zu den Play-Offs und Teilnahme an den Play-Offs nicht möglich.
4) Sofern von der ISHD nicht ausdrücklich anders festgelegt ist, legt jeder DRIV-Landesverband in den Nachwuchsaltersklassen selbständig die Modalitäten zur Ermittlung des jeweiligen Landesmeisters fest; dies gilt auch, wenn ein DRIV-Landesverband in einer Altersklasse keinen eigenen Meisterschaftsspielbetrieb anbietet. Jeder DRIV-Landesverband kann nur Mannschaften aus seinem eigenen Landesverband bei der Ermittlung der eigenen Landesmeisterschaft berücksichtigen und zur Endrunde zur Deutschen Meisterschaft melden. Die entsprechenden Modalitäten muss jeder DRIV-Landesverband bis spätestens zum 30.06. e.j.J. der ISHD-Geschäftsstelle schriftlich mitteilen. Wenn eine Nachwuchsmannschaft am Meisterschaftsspielbetrieb eines anderen DRIV-Landesverbandes teilnimmt, wird das sportliche Abschneiden im Meisterschaftsspielbetrieb des anderen DRIV-Landesverbandes nicht automatisch bei der Ermittlung der eigenen Landesmeisterschaft berücksichtigt.
5) Alle Mannschaften, die sich am Ende der Saison 2019 für einen Aufstieg qualifiziert haben, müssen bis spätestens zum 31.10.2019 der ISHD rechtsverbindlich bestätigen, ob sie den Aufstieg wahrnehmen oder darauf verzichten werden.

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