Gesamt Heim Auswärts
Pl. Team Sp. ± P P% Sp. ± P P% Sp. ± P P%
1. Mendener Mambas I 12 +243 36 100% 6 +129 18 100% 6 +114 18 100%
2. Miners Oberhausen I 12 +50 29 81% 6 +22 15 83% 6 +28 14 78%
3. Commanders Velbert I 12 +4 20 56% 6 +6 10 56% 6 -2 10 56%
4. Münster Mottek I 12 +1 18 50% 6 +6 9 50% 6 -5 9 50%
5. Duisburg Ducks I 12 +23 17 47% 6 +5 6 33% 6 +18 11 61%
6. Ahauser Maidy Dogs I 12 -107 3 8% 6 -24 3 17% 6 -83 0 0%
7. Bochum Lakers I 12 -214 3 8% 6 -97 3 17% 6 -117 0 0%

Die 2. Schülerliga West 2019 ist in vier Gruppen

- 2. Schülerliga West A (2.SLA)

- 2. Schülerliga West B (2.SLB)

- 2. Schülerliga West C (2.SLC)

- 2. Schülerliga West D (2.SLD)

aufgeteilt.

In den Gruppen wird nach Abschluss der Vorrunde eine Endrunde in mehreren Staffeln im Modus Jeder gegen Jeden mit Hin- und Rückspiel durchgeführt. Die dazu benötigten Hallenzeiten (gemäß gültigem Rahmenspielplan 2019) sind von den teilnehmenden Vereinen dem stellv. Spielleiter Detlef Heidrich bis zum 20.06.2019 zu melden.

Zur Ermittlung der Teilnehmer der Endrunden 2019 wird nach Abschluss der Vorrunde eine neue Tabelle mit den Teams auf den Plätzen 2 x aus den vier Vorrundengruppen gebildet. Die Platzierung in dieser Tabelle ergibt sich aus dem erzielten Punktekoeffizienten (Gesamtpluspunkte der Vorrunde geteilt durch Anzahl der Vorrundenspiele) der Vorrunde. Bei Gleichheit entscheidet das Los.

Die Einteilung der Gruppen in der Endrunde erfolgt auf Grundlage der Platzierung der Vorrunde und der nachgemeldeten Mannschaften, wobei die Erstplatzierten der vier Vorrunden automatisch der ersten Staffel 2. Schülerliga Endrunde 1 (2. SLE1) zugeordnet werden. Die ISHD behält sich Änderungen auf Grund der Nachmeldungen zur Platzierungsrunde vor.

Der Erstplatzierte (Platz 1) (*) der 2.Schülerliga E1 (2. SLE1) ist Meister der 2.Schülerliga West 2019. Der Erst- und Zweitplatzierte (Platz 1 und 2) (*) der 2.Schülerliga E1 (2. SLE1) steigen direkt in die 1. Schülerliga West 2020 auf.

Sollte einer der Mannschaften (*) nicht aufstiegsberechtigt sein (z.B. zweite Mannschaft eines Vereins) oder eine Mannschaft verzichtet frühzeitig auf einen möglichen Aufstieg in die 1. Schülerliga West, geht die Aufstiegsberechtigung an die beste dahinter platzierte Mannschaft (*) dieser Gruppe über; diese Regelung gilt aber ausdrücklich nur bis Platz 5 (*). Sollte es bei Anwendung der vorstehenden Bestimmungen danach immer noch keinen Aufsteiger geben, trifft der ISHD-Vorstand eine Entscheidung über den Aufstiegsplatz.

Grundsätzliche Anmerkungen bzw. Erläuterungen:
1) Die Abkürzung (*) bedeutet nach Abschluss aller Spiele der Vorrunde der Saison 2019 (Spiele gemäß offiziellem Spielplan).
2) Zur Ermittlung der Abschlusstabelle finden grundsätzlich die Bestimmungen von § 37.1 Wettkampfordnung (WKO) Anwendung, d.h. bei Punktgleichheit direkter Vergleich.
3) Vereine, deren Mannschaften nicht an einem organisierten Spielbetrieb ihres DRIV-Landesverbandes teilnehmen (z.B. keine ausreichende Anzahl von Mannschaften oder kein organisierter Spielbetrieb), können am Spielbetrieb eines anderen DRIV-Landesverbandes teilnehmen. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung beider betroffenen DRIV-Landesverbände und der ISHD. Sollte ein Verein in einer Nachwuchsaltersklasse in der höchsten Liga eines anderen Landesverbandes teilnehmen, ist eine Qualifikation zu den Play-Offs und Teilnahme an den Play-Offs nicht möglich.
4) Sofern von der ISHD nicht ausdrücklich anders festgelegt ist, legt jeder DRIV-Landesverband in den Nachwuchsaltersklassen selbständig die Modalitäten zur Ermittlung des jeweiligen Landesmeisters fest; dies gilt auch, wenn ein DRIV-Landesverband in einer Altersklasse keinen eigenen Meisterschaftsspielbetrieb anbietet. Jeder DRIV-Landesverband kann nur Mannschaften aus seinem eigenen Landesverband bei der Ermittlung der eigenen Landesmeisterschaft berücksichtigen und zur Endrunde zur Deutschen Meisterschaft melden. Die entsprechenden Modalitäten muss jeder DRIV-Landesverband bis spätestens zum 30.06. e.j.J. der ISHD-Geschäftsstelle schriftlich mitteilen. Wenn eine Nachwuchsmannschaft am Meisterschaftsspielbetrieb eines anderen DRIV-Landesverbandes teilnimmt, wird das sportliche Abschneiden im Meisterschaftsspielbetrieb des anderen DRIV-Landesverbandes nicht automatisch bei der Ermittlung der eigenen Landesmeisterschaft berücksichtigt.
5) Alle Mannschaften, die sich am Ende der Saison 2019 für einen Aufstieg qualifiziert haben, müssen bis spätestens zum 31.10.2019 der ISHD rechtsverbindlich bestätigen, ob sie den Aufstieg wahrnehmen oder darauf verzichten werden.

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